Wir beantragen, der Gemeinderat möge beschließen:
- Die Landeshauptstadt Stuttgart verpflichtet sich, im Rahmen des laufenden Wildgänsemanagements bis zum Abschluss der dreijährigen Evaluationsphase keine Abschüsse von Nilgänsen durchzuführen oder zu genehmigen, sofern nicht im Einzelfall eine akute Gefahrenlage nachgewiesen ist.
- Die Verwaltung wird beauftragt, nachzuweisen, dass alle nicht-tödlichen Maßnahmen systematisch, flächendeckend und evaluiert angewendet wurden, insbesondere:
- konsequentes und kontrolliertes Fütterungsverbot
- Eieraustauschprogramme (analog zum Taubenmanagement)
- Vergrämung durch geschulte Hütehunde
- Habitatmanagement (z. B. Reduktion kurz gemähter Liegeflächen, Anpassung von Uferzonen)
- technische Vergrämung (z. B. Drohnen)
- Prüfung reproduktionskontrollierender Maßnahmen
Die Verwaltung berichtet dem Ausschuss für Klima und Umwelt halbjährlich über: Populationsentwicklung auf Grundlage eines standardisierten Monitorings
- konkrete Schadenszahlen und deren Entwicklung Wirksamkeit der einzelnen Maßnahmen (mit belastbaren Kennzahlen)
- Vor einer möglichen Zulassung tödlicher Maßnahmen ist dem Gemeinderat darzulegen:
- warum nicht-tödliche Maßnahmen im konkreten Fall nachweislich ausgeschöpft und gescheitert
- Wie die Maßnahme mit dem Verhältnismäßigkeitsgrundsatz des § 1 Tierschutzgesetz vereinbar ist welche rechtlichen Risiken (insbesondere Klagen von Tierschutzorganisationen) bestehen welche Kosten im Vergleich zu alternativen Maßnahmen entstehen.
Begründung
Die Diskussion um Nilgänse wird politisch verkürzt geführt. Erstens ist selbst nach Einschätzung jagdlicher Akteure nicht davon auszugehen, dass Abschüsse das Problem lösen: Bereits heute werden in Baden-Württemberg jährlich tausende Tiere getötet, ohne dass die Population sinkt. Eine Ausweitung dieser Praxis verspricht daher keine wirksame Bestandskontrolle, sondern lediglich eine dauerhafte Eskalation.
Zweitens gilt ein klarer rechtlicher Rahmen: Das Tierschutzgesetz verlangt, dass die Tötung von Tieren nur als letztes Mittel zulässig ist. Dieser Nachweis wurde bislang im Fall der Stuttgarter Nilgänse-Population weder geführt noch systematisch dokumentiert.
Drittens hat die Stadt Stuttgart selbst ein auf drei Jahre angelegtes Wildgänsemanagement gestartet. Es ist widersprüchlich, bereits während dieser Evaluationsphase zu tödlichen Maßnahmen zu greifen, ohne die Ergebnisse abzuwarten. Eine solche Vorgehensweise würde den eigenen Erkenntnisprozess unterlaufen.
Viertens zeigen Erfahrungen aus anderen Städten, dass Abschüsse rechtlich und gesellschaftlich hoch umstritten sind. Konflikte mit Organisationen können erhebliche finanzielle und reputative Risiken für die Landeshauptstadt verursachen.
Fünftens sind die bekannten Konflikte – insbesondere die Verschmutzung durch Kot und territoriales Verhalten – gezielt adressierbar, ohne Tiere zu töten. Hierfür liegen praxiserprobte Maßnahmen vor, die jedoch bislang nicht konsequent umgesetzt oder evaluiert wurden.




