Wir beantragen, dass Vertreter*innen der SWSG und des Gesundheitsamts im übernächsten zuständigen Ausschuss des Gemeinderats über folgende Fragen Bericht erstatten:
- Warum ist die SWSG seit über zwei Jahren nicht in der Lage, den Bleigehalt in 86 ihrer Mietwohnungen in Zuffenhausen auf ein Maß zu reduzieren, sodass keine Gesundheitsgefahren für die Mieter*innen ausgeht?
- Wann wird die SWSG Maßnahmen abgeschlossen haben, sodass die Mieter*innen der 86 Wohnungen in Zuffenhausen das Trinkwasser wieder vollumfänglich nutzen können?
- Wie erklärt sich die SWSG, dass Sie seit dem 12. Januar 2026 der gesetzlichen Pflicht zur Stilllegung oder des Austauschs von Wasserleitungen aus Blei (§17 Absatz 1 Satz 1 Trinkwasserverordnung) nicht nachgekommen ist?
- Welche Maßnahmen hat das Gesundheitsamt im Fall der 86 Wohnungen ergriffen, um den Gesundheitsschutz zu bewahren und den anhaltenden gesetzeswidrigen Zustand, den die SWSG zumindest billigendend in Kauf genommen hat zu beenden?
- Warum hat das Gesundheitsamt bislang keine Bußgelder gegen die SWSG verhängt?
- Warum hat die SWSG die kostenlose Versorgung mit Trinkwasser bereits nach wenigen Wochen im Jahr 2024 eingestellt?
- Welche Entschädigungsmaßnahmen plant die SWSG für die Mieter*innen der 86 Wohnungen?
Begründung:
In der Trinkwasserverordnung steht: in § 17 unter der Überschrift „Trinkwasserleitungen aus Blei“ folgendes: (1) Der Betreiber einer Wasserversorgungsanlage, in der Trinkwasserleitungen oder Teilstücke von Trinkwasserleitungen aus dem Werkstoff Blei vorhanden sind, hat diese Trinkwasserleitungen oder Teilstücke bis zum Ablauf des 12. Januar 2026 nach den allgemein anerkannten Regeln der Technik zu entfernen oder stillzulegen.“
Im Fall von 86 Wohnungen im Stuttgarter Stadtteil Zuffenhausen ist dies offenkundig nicht geschehen, da hier die Grenzwerte für Blei im Trinkwasser seit Mai 2024 über dem gesetzlichen Grenzwert liegen. Die Vermieterin ist die Tochtergesellschaft der Stadt Stuttgart, die Stuttgarter Wohnungs- und Städtebaugesellschaft (SWSG). Seit über drei Jahren ist die gesetzliche Regelung bekannt – Zeit genug vor allem für eine so große Wohnungsbaugesellschaft wie die SWSG – die gesetzlichen Mindestanforderungen zu erfüllen. Aus unserer Sicht ist dies ein vollkommen untragbarer Zustand, der dingend aufgeklärt werden muss. Der Umgang der SWSG mit ihren Mieter*innen im Fall des vergifteten Trinkwassers ist unwürdig. Die betroffenen Mieter*innen müssen sich seit zwei Jahren selbst mit Trinkwasser versorgen, die Mietminderung in Höhe von 10 Prozent ist ein schlappes Symbol und wird den Zumutungen für die Mieter*innen über Jahre hinweg in keiner Weise gerecht. Hier erwarten wir von der SWSG ein ganz anderes Auftreten und Handeln.
Zudem wollen wir die Rolle des Stuttgarter Gesundheitsamts in dem Fall der 86 Wohneinheiten hinterfragen – zumal durch giftiges Blei erhebliche Gesundheitsgefahren bestehen.




