Barzahlung in SSB Bussen weiter ermöglichen!

Wir beantragen,

  • Die SSB akzeptiert auch nach dem 1. Juli 2026 weiterhin Barzahlungsmöglichkeiten in Ihren Bussen.
  • Die SSB legt dar, auf welcher Rechtsgrundlage sie die Annahme des gesetzlichen Zahlungsmittels Bargeld verweigern will

Begründung:

Der Euro ist gesetzliches Zahlungsmittel – so ist es im Gesetz über die Deutsche Bundesbank in § 14 geregelt. In Absatz 1 Satz zwei des Paragraphen steht: „Auf Euro lautende Banknoten sind das einzige unbeschränkte gesetzliche Zahlungsmittel.“

Wenn die Stuttgarter Straßenbahn AG (SSB) jetzt dieses einschränken will, dann ist das zumindest rechtlich fragwürdig und in hohem Maße erklärungsbedürftig.

Lebenspraktisch macht die SSB mit der geplanten Maßnahme, ab dem 1. Juli 2026 kein Bargeld mehr für den Ticketkauf in Bussen anzunehmen, einen großen Unterschied: Wer mit der Straßenbahn unterwegs ist und ein Ticket benötigt, kann am Automaten mit Bargeld oder Karte bezahlen. Wer Bus fährt und ein Ticket benötigt, hat in aller Regel keinen Automaten in der Nähe und ist damit gezwungen, mit Karte zu zahlen. Diese Ungleichbehandlung ist lebensfremd und in hohem Maße erklärungsbedürftig.

Eltern, die Ihre Kinder alleine Bus fahren lassen müsste nach dem 1. Juli entweder vorab Karten kaufen, oder ihr Kind mit einer Karte oder einem Telefon mit entsprechender Bezahlfunktion ausstatten, um ein Ticket für den Bus lösen zu können. Auch das ist lebensfremd und zeigt, dass diese Maßnahme von der SSB nicht zu Ende gedacht ist.

Wir halten die Entscheidung der SSB, kein Bargeld mehr in Bussen anzunehmen, für eine Fehlentscheidung, weil sie Teilhabe einschränkt und ein gesetzliches Zahlungsmittel wie es Bargeld immer noch ist, in seiner Wirkung einschränkt. Wir fordern die SSB auf, diese Entscheidung rückgängig zu machen.

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