Abriss und Neubau des Wittwer-Gebäudes am Schlossplatz nicht ohne Änderung des Bebauungsplans möglich?

Wir beantragen, die Fachverwaltung und die untere Denkmalschutzbehörde berichtet im übernächsten zuständigen Ausschuss des Gemeinderats zu folgendem Sachverhalt:

  • In der Präsentation zum geplanten Abriss des Wittwer-Gebäudes am Schlossplatz ist zu erkennen, dass beim geplanten Neubau die eingezeichnete Baugrenze überschritten wird. Teilt die Fachverwaltung die Haltung, dass dies nicht ohne Änderung des Bebauungsplans erlaubt ist?
  • Welche Möglichkeiten bestehen nach Ansicht der Fachverwaltung, mit Hilfe der Erhaltungssatzung M1 Stadtzentrum, den geplanten Abriss zu verhindern?

Begründung:

Abriss-Neubau-Projekte sind kein Beitrag zum Klimaschutz. Und wer, wie der Investor Dinkelacker, keinerlei Interesse am Klimaschutz zu haben scheint, der muss sich aber mindestens an Recht und Gesetz halten. In der Präsentation vom 10. März 2026 war ersichtlich, dass nach Abriss und Neubau eine Baugrenze überschritten werden soll – das hat zur Konsequenz, dass eine Änderung des Bebauungsplans notwendig ist. Und damit ist eine gemeinderätliche Mehrheit hierfür erforderlich. Somit hätte es das Hauptorgan der Kommune in der Hand darüber zu entscheiden, ob der private Investor Dinkelacker hier aus Profitinteresse ein stadtbildprägendes Gebäude nach nur 56 Jahren abreißen darf, einen erheblichen Klimaschaden verursachen darf und an einem hochfrequentierten Platz der Stadt ohne Not die Stadtgesellschaft mit einer langwieriger Baustelle belästigen darf.

Mit dem geplanten Abriss des Wittwer-Gebäudes beraubt sich Stuttgart ein Stück mehr seiner sichtbaren Baugeschichte und lässt es zu, dass immer mehr von beliebiger Allerweltsarichtektur gebaut wird. Das 56 Jahre alte Gebäude ist Teil des „gebauten Gedächtnisses“ (so Roland Ostertag) unserer Stadt und ein typisches Beispiel für

die Nachkriegsmoderne in Stuttgart.

 

Wir fordern den Investor Dinkelacker auf, den Abriss des stadtbildprägenden Gebäudes zu unterlassen und auf eine Sanierung zu setzen.

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