Wir beantragen:
- Vor Beschlussfassung der neuen Jugendbeteiligungsrichtlinie erhalten die Vertreter*innen des Jugendgemeinderats die Gelegenheit Ihre Änderungswünsche an der Verwaltungsvorlage im Verwaltungsausschuss zu begründen.
Begründung:
„Ein Grundpfeiler der Demokratie ist die Beteiligung der Bürgerinnen und Bürger. Besonders wichtig ist dabei die Beteiligung junger Menschen. Nur so können Heranwachsende frühzeitig lernen, wie politische Mitbestimmung funktioniert. Ihr Engagement stärkt demokratische Strukturen und fördert die eigene Mündigkeit.“ So lesen sich die Grundsätze der Jugendbeteiligung der Stadt Stuttgart. Eine Verabschiedung der Jugendbeteiligungsrichtlinie ohne Beteiligung des Jugendrats ist nicht zielführend, aufgrund dessen beatragen wie eine Beteiligung und Anhörung im zuständigen Ausschuss.




