Wir fragen und bitten nach § 27 Abs. 4 der Geschäftsordnung des Gemeinderats der Stadt Stuttgart um schriftliche Antworten binnen vier Wochen:
- Welches Konzept verfolgt die Stadtverwaltung, um den Rechtsanspruch auf Beratung und Schutz für von Gewalt betroffenen Frauen und Kindern, der 2032 durch das Gewalthilfegesetz (GewHG) in Kraft tritt, sicherzustellen?
- Nach §8 Abs. 1 und 3 GewHG sollen die Länder den Bestand und Bedarf von Schutz- und Beratungskapazitäten einschließlich deren Versorgungsdichte ermitteln und ein Finanzierungskonzept bis Ende des Jahres stellen. Liegen der Verwaltung bereits Informationen oder ein Konzept vom Land vor, wenn ja wie sieht dieses aus?
- Wie wird in der Verwaltung die Umsetzung des GewHG organisiert? Welches Referat ist dafür federführend zuständig? In welchen Referaten und Ämtern wird finanzielle und personelle Ressourcen für die Umsetzung des Gewalthilfegesetzes benötigt?
- Falls die Bedarfsanalyse vom Land nicht bis Ende des Jahres kommt, welchen zusätzlichen Bedarf an Personal und Angeboten wird nach Einschätzung der Verwaltung in Stuttgart benötigt, um die Rechtssicherheit für von Gewalt betroffenen Frauen und ihre Kinder zum Stichtag zu gewährleisten?
Begründung:
Das 2025 vom Bundestag verabschiedete Gewalthilfegesetz (GewHF) stellt einen Meilenstein für den Schutz und die Beratung für von Gewalt betroffenen Frauen und Kinder dar. Erstmals wird es einen bundesweiten Rechtsanspruch geben, um geschlechtsspezifische und häusliche Gewalt wirksam zu bekämpfen und Betroffenen flächendeckend Zugang zu Hilfsangeboten zu ermöglichen. Angesichts der deutschlandweiten Unterversorgung im Hilfesystem, die auch in der Landeshauptstadt Stuttgart spürbar ist, benötigt es im Voraus eine zuverlässige und konsequente Planung, um den Rechtsanspruch auf den Stichtag 1.01.2032 sicherzustellen. Hier stellt sich die Frage, wie ernst die Verwaltungsspitze die Umsetzung des Gewalthilfegesetzes sieht und vorzeitig die organisatorischen Strukturen schafft, damit eine Umsetzung überhaupt möglich ist. Die bis heute von Stuttgarter Stadtverwaltung schlecht organisierte und nicht erfüllte Umsetzung des Bundesteilhabegesetzes (BTHG), in der beispielsweise immer noch nicht alle Bushaltestellen in Stuttgart barrierefrei sind, obwohl dies seit 1.01.2022 gesetzlich der Fall ist, darf sich nicht wiederholen. Gleichzeitig wurden im Doppelhaushalt 2026/27 die benötigte Stellenausweitung im autonomen Frauenhaus abgelehnt sowie die Schaffung einer weiteren Stelle zur Umsetzung der Istanbul Konvention. Die Istanbul Konvention ist ein völkerrechtlicher Vertrag des Europarats zur Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen und häuslicher Gewalt. Das Gewalthilfegesetz ist eine rechtliche Maßnahme zur Verwirklichung der Istanbul Konvention.
Gewalt gegen Frauen in ihre Kinder sind kein privates Problem und kein Sachverhalt, dem man sich gelegentlich widmen kann, denn sie stellen zwei der vulnerabelsten Gruppen unserer Gesellschaft dar und sind überproportional von Gewalt betroffen. Hier darf weder gespart noch gezögert werden! Der Schutz von Frauen und Kinder muss höchste Priorität haben. Die Stadtverwaltung darf angesichts des Gewalthilfegesetzes und der Dauer an Verwaltungsprozessen nicht erst kurz vor knapp mit der Organisation der Gesetzesumsetzung beginnen, wie sie es schon beim BTHG gemacht hat. Es benötigt jetzt eine klare Positionierung der Stadtverwaltung zum Gewalthilfegesetz und dem Schutz von Frauen und ihre Kinder, in dem sie eine transparente und konsequente Organisation für ihre Umsetzung angeht sowie dies nachweist.




