Wir bitten um eine Berichterstattung nach § 34 Abs. 1 Satz 4 der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg im übernächsten zuständigen Ausschuss mit den betroffenen Trägern der Wohnungslosenhilfe über folgende Fragen. Darüber hinaus bitten wir vor der Berichterstattung eine schriftliche Antwort der Verwaltung über folgende Fragen:
- Welche Auswirkungen des Sparhaushalts und der pauschalen Kürzungen zeichnen sich in der Wohnungslosenhilfe in Stuttgart ab? Gemeint sind Tagesstätten und Beratungsstellen für wohnungslose Menschen sowie Einrichtungen für die Unterbringung wohnungsloser Menschen, wie Notübernachtungen, betreutes Wohnen, Sozialunterkünfte etc.
- Welche personellen Auswirkungen zeichnen sich ab?
- Welche Auswirkungen gibt es auf Angebote bzgl. Schließzeiten, Kürzungen im Angebot, weniger Plätze etc.
- Wie schätzen die Träger sowie die Stadtverwaltung die Bedarfe der Wohnungslosenhilfe ein? Könnten diese bisher gedeckt werden und wie sollen sie zukünftig gedeckt werden?
Begründung:
Wohnungslose Menschen gehören zu einer der vulnerabelsten Gruppen unserer Gesellschaft. Neben dem Fehlen einer eigenen Unterkunft und Rückzugsraum bis hin zum Leben auf der Straße ohne Schutz sind sie oftmals abgeschnitten von einer umfassenden medizinischen Versorgung, geschweige denn von Teilhabe und Mitbestimmung in der Gesellschaft. Wohnungslosigkeit führt nachweislich zu einem stark verkürzten Leben, da sie im Schnitt 20-30 Jahre früher sterben. Ein selbstbestimmtes Leben ist so schwer möglich. Zudem sind sie häufig von Stigmatisierungen der Gesellschaft ausgesetzt bis hin zur Gewalt gegenüber Wohnungslosen. Umso wichtiger ist es, das Anliegen wohnungsloser Menschen, die in Diskursen generell wenig vorkommen, immer wieder laut und präsent zu machen.
Die Entscheidungen der Haushaltskoalition aus CDU und Grüne durch den Sparhaushalt zeigen bereits deutliche Einschnitte in der sozialen Infrastruktur in Stuttgart. Da es keine Priorisierung in den Kürzungen kann, trifft es auch die Wohnungsnotfallhilfe und damit die ärmsten der Stadtgesellschaft hart. Beispielsweise mussten sich die vier Tagesstätten der Wohnungsnotfallhilfe auf einen gemeinsamen Schließtag und Verkürzung der Öffnungszeiten an anderen Tagen einigen. Zu hoch ist der Andrang, als dass sie sich in den Schließzeiten abwechseln könnten. Bereits davor mussten sie an manchen Tagen Menschen wegschicken, da sie kein Essen mehr ausgeben konnten. Die Versorgung und der Schutz wohnungsloser Menschen dürfen nicht hinten herunterfallen. Deshalb beantragen wir eine Berichterstattung mit Trägern der Wohnungslosenhilfe, um ein besseres Bild der Auswirkungen der Kürzungen und Bedarfe zu erhalten.



