Wir beantragen, folgenden Beschluss vor dem 25. März 2026 im zuständigen Ausschuss:
- Der Gemeinderat lehnt die geplante Tariferhöhung im VVS zum 1. September 2026 auf Kosten der Nutzer*innen ab und erklärt seine Bereitschaft, die angefallene Kostensteigerung in Höhe von 5,95 Prozent zusammen mit dem Land zu tragen.
- Der Gemeinderat fordert den Oberbürgermeister auf, mit den Aufgabenträgern im Verkehrsverbund Stuttgart (VVS) Gespräche aufzunehmen, um eine steuerfinanzierte Deckung der Mehraufwendungen der Verkehrsunternehmen zu verhandeln.
- Die Verwaltungsspitze unterrichtet zukünftig den Gemeinderat über die Mehraufwendungen der Verkehrsunternehmen im VVS, bevor die Aufsichtsräte von SSB und VVS darüber beraten.
Begründung:
Einmal mehr plant der Verkehrsverbund Stuttgart (VVS) zum 1. September 2026 die Ticketpreise im ÖPNV um knapp sechs Prozent zu erhöhen. Nach der Verteuerung des Deutschlandtickets von 58 auf nunmehr 63 Euro wird auch der Gelegenheitsverkehr mit Bus und Bahn drastisch teurer. Damit setzt sich der VVS mit seiner Ticketpreiserhöhung deutschlandweit auf Platz zwei derjenigen Verkehrsverbünde, welche die höchste Tarifanpassungsrate vornehmen. Damit wird aus unserer Sicht ein vollkommen falsches Signal gesetzt in Richtung der Nutzer*innen, die bislang nur gelegentlich mit dem ÖPNV unterwegs sind. Die Schwelle, auf Bus und Bahn umzusteigen wird immer höher gezogen – bei gleichzeitig skandalös schlechten Pünktlichkeitswerten bei der S-Bahn. Diese Diskrepanz zwischen unterirdisch schlechter S-Bahn in der Region Stuttgart und einer Fahrpreiserhöhung von erneut sechs Prozent ist den Fahrgästen schon lange nicht mehr vermittelbar. So kostet beispielsweise eine S-Bahn-Fahrt von Ludwigsburg nach Stuttgart künftig 4,90 Euro – für eine Strecke die laut Plan in 20 Minuten zurückzulegen ist, wenn die S-Bahn ausnahmsweise mal pünktlich ist. Mit diesen Preisen wird niemand dazu animiert, mit dem ÖPNV unterwegs zu sein – zumal für die Rückfahrt der gleiche Betrag zu entrichten ist.
Der Verweis der VVS-Spitze, die Ticketpreiserhöhung würden nur 15 Prozent der Fahrgäste betreffen, überzeugt wenig. Diese Preispolitik führt dazu, dass künftig nicht mehr, sondern noch weniger Menschen im Gelegenheitsverkehr im VVS unterwegs sein werden. Wir wollen genau das verhindern und die öffentliche Hand wieder stärker an der Finanzierung des ÖPNV beteiligen.
Die wiederkehrende Erhöhung der Ticketpreise muss ein Ende haben. 2023 wurden die Preise um 7,5 Prozent erhöht, 2024 waren es 7,9 Prozent und 2025 schließlich 5,2 Prozent. In der gleichen Zeit stiegen die allgemeinen Verbraucherpreise 2023 um 5,9 Prozent, 2024 um 2,2 Prozent und 2025 ebenfalls um 2,2 Prozent. Damit liegt die Fahrpreiserhöhung deutlich über der allgemeinen Teuerungsrate. Die Reallöhne sind in dem Zeitraum gar nicht gestiegen – somit geht die Fahrpreiserhöhung einseitig zu Lasten der Beschäftigten.
Darüber hinaus entzieht sich die öffentliche Hand strukturell immer stärker ihrer Finanzierungsverantwortung. Lediglich 40 Prozent der Kosten im VVS werden aus Steuermitteln getragen, die anderen 60 Prozent finanzieren die Nutzer*innen – in einem Verhältnis von 50:50 ist man ursprünglich gestartet.
Grundsätzlichen Änderungsbedarf sehen wir zudem im Prozess. Das Verfahren zum Umgang mit Mehrkosten für die Verkehrsunternehmen und möglichen Tariferhöhungen bedarf einer grundlegenden Änderung. Bislang wurde hinter verschlossenen Türen in den Aufsichtsräten von SSB und VVS über eine Tariferhöhung diskutiert, dann beschlossen und anschließend wird dem Gemeinderat ein Ergebnis zum Beschluss vorgelegt. Es muss endlich die Möglichkeit geschaffen werden, so sind die Finanzierungsverträge im Mischverbund VVS auch angelegt, dass der Gemeinderat sich am Beginn der Diskussion, wie Mehrkosten finanziert werden mit dem Sachverhalt befasst und dann Beschluss fasst, wie die Vertreter*innen der LHS in den Aufsichtsräten von SSB und VVS weiter vorgehen sollen.
Bis zum 25. März werden die Ticketpreiserhöhungen in den zuständigen Gremien verhandelt und Ende März vom VVS beschlossen. Wir lehnen die Erhöhung aus genannten Gründen ab.




