Sonderparkausweise für Gewerbetreibende bis 22 Uhr verlängern

Wir beantragen:

  • Die zuständige Fachverwaltung verlängert umgehend die Parkdauer für Sonderparkausweise für Gewerbetreibende bis 22 Uhr.

Begründung:

Gewerbetreibende im Stadtgebiet Stuttgart haben die Möglichkeit, einen Parkausweis für das gesamte Stadtgebiet zu erwerben. Dafür sind derzeit Parkgebühren in Höhe von 240 Euro pro Jahr zu entrichten. Dieser sogenannte Sonderparkausweis gilt nach Angaben der Stadtverwaltung für folgende Zeiten: Werktags zwischen 8:00 und 20:00 Uhr.

Für viele Gewerbetreibende ergibt sich dadurch ein Problem: In vielen Gebieten sind Parkgebühren bis 22 Uhr zu entrichten. In der Zeit von 20 Uhr bis 22 Uhr sind somit für die Fahrzeuge trotz Sonderparkausweis und bezahlten Parkgebühren zusätzlich Parkgebühren zu entrichten.

Diese lebensfremde Regelung muss durch die zuständige Fachverwaltung umgehend dahingehend geändert werden, dass die Parkdauer für Sonderparkausweise für Gewerbetreibende bis mindestens 22 Uhr verlängert wird.

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