Wir fragen und bitten Nach § 27 Abs. 4 der Geschäftsordnung des Gemeinderats der Stadt Stuttgart um schriftliche Antworten innerhalb von vier Wochen und unabhängig davon um Behandlung in der kommenden Sitzung des Sozial- und Gesundheitsausschusses:
- Weshalb, von wem und zu welchem Datum wurde dem ASB gekündigt?
- Was war der Auslöser für die Eskalation, der eine außerordentliche Kündigung folgte?
- Wie sollte die nahtlose Beschulung der Schüler:innen trotz Kündigung sichergestellt werden und weshalb ist das nicht gelungen?
- Wie schnell wird eine vollständige Beschulung (nicht Betreuung!) der Schüler:innen möglich sein?
- Gibt es andere Bereiche, die nun auch betroffen sind, z.B. Kitas?
- Wie erklärt sich die Differenz zwischen den Forderungen des Trägers und der Leistungsbewilligung der Stadt – auf welcher Basis wurde in der Vergangenheit abgerechnet?
- Hat der ASB auf seine Stellungnahme(n) zur Abrechnung Rückmeldung von der Stadt erhalten?
- Sind im Vorfeld die zu leistenden Sätze für die Schulbegleitungen ausverhandelt worden?
- Was lief beim ASB anders als bei anderen Trägern – müssen wir mit weiteren Kündigungen anderer Träger rechnen?
- Wie ist das Procedere mit vom ASB versorgten Kindern, die von außerhalb Stuttgarts in die SBBZ kommen? Ist hier der ASB noch versorgender Träger? Gibt es hier ebenfalls abrechnungsspezifische Differenzen?
- Ist der ASB im Bezug auf den Fahrdienst von Schüler:innen mit Behinderung weiterhin Vertragspartner der Stadt? Wenn ja – wie erklärt sich das Vertrauensverhältnis in diesem Bereich im Gegensatz zur Schulbegleitung? Wenn nein – sind hier kurzfristige Ausfälle möglich und wie können diese kompensiert werden?
- Rechnen Sie mit Klagen von Eltern in Bezug auf Forderungen aufgrund von Verdienstausfällen oder zusätzlichen Betreuungskosten?
- Werden momentan zur Sicherstellung der Kontinuität von Bezugspersonen Mitarbeitende des ASB abgeworben? Wenn ja – wie gelangt die Stadt/ andere Träger an deren Daten?
- Wie sieht die Stadt die Zukunft des ASB – auch in Hinblick auf die öffentliche Reputation des Trägers?
- Wie kommt es zu den von den Trägern insgesamt bemängelten späten Zahlungsflüssen der Stadt für erbrachte Leistungen? Haben andere Träger gleiche Verträge und/ oder Probleme mit Außenständen?
- Wie kann dies in Zukunft verhindert oder bestmöglich minimiert werden? Sind Abschlagszahlungen bereits vorgesehen?
- Gibt es künftig eine Rückfallebene für auftretende Unwägbarkeiten in der Versorgung von Kindern und Jugendlichen mit Behinderungen?
Begründung:
Nach unserer Kenntnis wurde dem Arbeiter-Samariter-Bund (ASB) fristlos die Aufgabe der Schulbegleitung gekündigt, worauf dieser seine Mitarbeitenden abzog, was infolge knapp 150 Schüler:innen sehr kurzfristig vom Schulbesuch ausschloss. Für eine solche Kündigung müssen gravierende Gründe vorliegen.
Laut unseren Recherchen und Presseartikeln sei der ASB seit mindestens Juli im Gespräch mit der Stadt, um abrechnungsrelevante Fragen zu klären. Eine fristlose Kündigung ist daher schwer nachvollziehbar und muss transparent dargelegt werden, zumal aus der Situation gravierende Folgen erwachsen sind, welche Kinder und Jugendliche vom Recht auf Bildung und Teilhabe abschneiden und Familien in organisatorische und finanzielle Nöte bringen. Damit ist das Interesse auf Transparenz auch öffentlich sehr hoch.
Aktuell sieht der Notfallplan in den Schulen so aus, dass betroffene Schüler:innen lediglich tageweise betreut werden können. Von einer Beschulung und dem umgesetzten Recht auf Bildung kann in keinster Weise gesprochen werden. Derlei Auswirkungen und eventuelle Wiederholungen müssen zwingend ausgeschlossen werden.




