Wir fragen und bitten Nach § 27 Abs. 4 der Geschäftsordnung des Gemeinderats der Stadt Stuttgart um schriftliche Antworten innerhalb von vier Wochen:
- Warum hat das Schulverwaltungsamt bzw. das Amt für Soziales und Teilhabe die Finanzierung von Klassenassistenzen zum 1. Januar 2026 an der Margarete-Steiff-Schule gekündigt?
- Wie lange ist aus Sicht von Schulverwaltungsamt und Amt für Soziales und Teilhabe die Kündigungsfrist für ein solches Vorgehen?
- Ist die Streichung von Klassenassistenzen aus Sicht der Verwaltungsspitze verhältnismäßig und nach Bundesteilhabegesetz (bzw. anderer einschlägiger Gesetze) zulässig?
- Warum hat die Verwaltungsspitze den beauftragten Träger, den Körperbehinderten-Verein Stuttgart e.V. nicht über die Kündigung informiert?
- Hält es die Verwaltungsspitze für rechtlich zulässig, eine Leistung einzustellen, ohne den beauftragten Träger auch nur zu informieren?
- Hält die Verwaltungsspitze es für angemessen, eine jahrelang gewährte Leistung mit einer Frist von 13 Tagen (davon drei Feiertage und 4 Tage Wochenende) ersatzlos zu streichen?
- Wie sichern Schulverwaltungsamt und Amt für Soziales und Teilhabe die Versorgung der Schulkinder bis zur Bewilligung der nun zu beantragenden Eingliederungshilfen, um das Recht auf Bildung, Teilhabe und Betreuung nicht zu gefährden?
- Inwieweit sehen sich Schulverwaltungsamt und Referat für Soziales, Gesundheit und Integration den verbundenen Arbeitsverträgen der betroffenen Mitarbeiter:innen bzw. der finanziellen Belastung des Trägers verpflichtet?
- Wir bitten auch darum, die bisherigen Kosten der Klassenassistenzen den zu erwartenden Kosten durch Anträge von Eingliederungshilfen gegenüberzustellen.
- Um künftig derlei oder ähnliche kurzfristige und einschneidende Ereignisse auszuschließen, welche Betroffene und von Leistungen Abhängige innerhalb kurzer Zeit in Not bringen und das Recht auf Bildung gefährden oder verunmöglichen, bitten wir dringend um eine Anpassung der Bewilligungszeiträume für Anträge von Stellen und Maßnahmen – auch mit Blick auf Haushaltsberatungen für folgende Haushalte.
Begründung:
Die Haushaltskoalition aus CDU und Grünen hat in den Bereichen Soziales, Bildung und Inklusion mit dem Rasenmäher radikal gekürzt. Eine Auswirkung dieser Sparpolitik zeigt sich jetzt an den Sonderpädagogischen Bildungs- und Beratungszentren (SBBZ) – hier wurden als direkte Folge der schwarz-grünen Kürzungen die Klassenassistenzen ersatzlos gestrichen. Das Beispiel der Margarete-Steiff-Schule, ein Sonderpädagogisches Bildungs- und Beratungszentrum mit dem Förderschwerpunkt körperliche und motorische Entwicklung, steht hier exemplarisch für die radikale Streichorgie der Haushaltskoalition.
Der Träger der Aufgabe der Klassenassistenzen, der Körperbehinderten-Verein Stuttgart e.V., der mit dieser Aufgabe seit September 2006 beauftragt wurde, wurde über die Streichung der Mittel zum 1. Januar 2026 noch nicht einmal direkt von der Verwaltungsspitze informiert. Nach der Verabschiedung des Doppelhaushalts 2026/2027 wurde nur die Margarete-Steiff-Schule informiert – ganze 13 Tage bevor die Streichung in Kraft treten soll. Dass dazwischen die Weihnachtsfeiertage und der Jahreswechsel sowie zwei Wochenenden liegen schien dabei für die Verwaltungsspitze unerheblich zu sein.
Dass diese Aufgabe aber einer sechsmonatigen Kündigungsfrist zum Schuljahresende unterliegt, scheint in der Verwaltungsspitze niemanden gekümmert zu haben.
Eine solche radikale Streichung, ohne Fristen, ohne die Chance einen Übergang zu organisieren kann nur von einer abgehobenen, kalten Bürokratie veranlasst und umgesetzt werden. Es fehlt an einem Verständnis für die betroffenen Menschen, für die Schüler*innen, für die Lehrkräfte und nicht zuletzt für den Träger, der seit dem 1. Januar offenkundig kein Geld mehr bekommen soll.
Eine solcher Umgang ist für uns untragbar und es zeigt sich einmal mehr, welche drastischen Auswirkungen die schwarz-grünen Einsparungen auf das Leben von vielen Menschen haben. Diese Kürzungen waren und sind unnötig – es gab und gibt genug Einsparpotenziale an anderer Stelle – sowie eine Einnahmeverbesserung über eine höhere Gewerbesteuer oder höhere Parkgebühren. Es fehlt einzig am politischen Willen, dies durchzusetzen.
Da inzwischen eine Lösung zur Fortführung der Versorgung der betroffenen Schüler:innen gefunden wurde, möchten wir für, dass für möglicherweise ähnliche Szenarien vorausschauend Maßnahmen ergriffen werden, um genügend Reaktionszeit zur Verfügung zu haben, so dass die Betroffenen auf allen Seiten nicht von heute auf morgen vor dem Nichts stehen.




