Wir beantragen,
nach § 34 Abs. 1 Satz 4 der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg eine Berichterstattung im übernächsten Gemeinderat oder ersatzweise in den zuständigen Fachausschüssen.
- Die Stadtverwaltung prüft, inwieweit und unter welchen (organisatorischen und finanziellen) Voraussetzungen eine Regelungsbefreiung im Bereich der Bezahlkarte in Stuttgart Anwendung finden kann.
- Sie prüft, inwieweit ein vollständiger Verzicht auf die Bezahlkarte in Stuttgart im Rahmen der gesetzlichen Möglichkeiten umsetzbar ist.
- Sofern der vollständige Verzicht nicht umsetzbar ist, prüft sie, ob zumindest die diskriminierenden Auswirkungen der Bezahlkarte, z.B. die bestehenden Bargeldobergrenzen, durch die Anwendung des Regelungsbefreiungsgesetzes auf kommunaler Ebene aufgehoben werden können.
- Die Stadtverwaltung zeigt auf, wie hoch die Mehrkosten sowie der Verwaltungsaufwand für den Einsatz der Bezahlkarte im Vergleich zum bisherigen System liegen.
- Die Stadtverwaltung stellt dar, inwieweit die Verwaltung durch die Einführung der Bezahlkarte in Stuttgart tatsächlich entlastet würde.
- Die Stadtverwaltung erläutert, welche finanziellen und personellen Ressourcen durch die Einführung der Bezahlkarte gebunden werden, die sonst an anderer Stelle gebraucht würden, z.B. im Bereich des Integrationsmanagements.
- Die Stadtverwaltung stellt dar, inwieweit personelle und finanzielle Ressourcen bei den Trägern der Flüchtlingshilfe für die Umsetzung der Bezahlkarte gebunden sind.
Begründung:
Der Landtag von Baden-Württemberg hat am 08.10.2025 das Kommunale Regelungsbefreiungsgesetz verabschiedet. Dieses Gesetz ist zum 21.10.2025 in Kraft getreten. Damit wurde ein Instrument geschaffen, das Kommunen von bestimmten landesrechtlichen Vorgaben befreien können, wenn die Ziele der ursprünglichen Regelung auf andere Weise erreicht werden können. Vor allem soll die kommunale Verwaltung entlastet und Bürokratie abgebaut werden. Dies war eine der offiziellen Begründungen für die Einführung der Bezahlkarte.
Wir lehnen die diskriminierende Bezahlkarte weiterhin ab, da sie eine Beschränkung der Rechte von Asylbewerber*innen und einen Eingriff in die ohnehin erschwerte Selbstbestimmung darstellt. Wir verurteilen die mit dieser Diskussion verbundenen negativen Narrative zu Migration, die den Rechtsruck in unserer Gesellschaft zusätzlich befeuern.




