Rücknahme der Mieterhöhungen bei der SWSG – Änderungsantrag zu Beschlussvorlage 0186/2026 SWSG Jahresabschluss 2025 und Umsetzungsstand der strategischen Zielvorgaben

Wir beantragen,

  1. Die Vertreter*innen der Stadt in der Gesellschafterversammlung der Stuttgarter Wohnungs- und Städtebaugesellschaft mbH (SWSG) werden beauftragt, die Mieten der frei finanzierten Wohnungen bei der SWSG ab 1.1.2026 um 1 Euro pro Quadratmeter und Monat abzusenken.

Begründung:

Der Jahresabschluss der SWSG für das Geschäftsjahr 2025 schließt mit einem Jahresabschluss von 20.355 TEUR, 2024 waren es 15.061 TEUR, 2023 12.697 TEUR und 2022 13.731 TEUR.

Eine derartige Steigerung des Jahresabschlusses von ca. 6 Millionen in 2025 ist durch nichts zu Gerechtfertigten. Wohnen ist ein Menschenrecht, das ähnlich gebraucht wird wie Wasser und Ernährung. Und klar ist, mit einem Grundbedürfnis dürfen keine Profite erwirtschaftet werden. Erst recht nicht bei einer städtischen Wohnungsbaugesellschaft.

Die städtische Wohnungsbaugesellschaft SWSG, als größte Vermieterin in der Stadt, muss einen spürbaren Beitrag mit Signalcharakter zur Dämpfung der Mietenentwicklung in Stuttgart leisten, denn ihr Gesellschaftszweck legt sie darauf fest, eine „sozial verantwortbare Wohnungsversorgung zu wirtschaftlich vertretbaren Bedingungen sicherzustellen“. Nicht mit Mieterhöhungen den Jahresüberschuss zu erhöhen.

Die SWSG als städtisches Wohnungsbauunternehmen hat hier ihrem Gesellschaftszweck nachzukommen und die Vertreter*innen der Stadt in der Gesellschafterversammlung der Stuttgarter Wohnungs- und Städtebaugesellschaft mbH (SWSG) sollten in diesem Sinne auch entscheiden!

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