Wir fragen und bitten nach § 27 Abs. 4 der Geschäftsordnung des Gemeinderats der Stadt Stuttgart innerhalb von 4 Wochen um schriftliche Antworten auf folgende Fragen:
- Nach der verschobenen Inbetriebnahme von Stuttgart 21 auf das Jahr 2031 bzw. 2033: Ab welchem Zeitpunkt (Monat / Jahr) sind die ersten baureifen Grundstücke auf den Arealen A2, A3, B oder C2 hergerichtet im Sinne von: Gleisvorfeld geräumt, Altlasten beseitigt, Geländemodellierung abgeschlossen und ggf. Kampfmittel beseitigt?
- Ab welchem Zeitpunkt (Monat / Jahr) ist die Erschließung der Areals A2, A3, B und C2 im Sinne von Straßen / Durchwegung, Begrünung, Verlegen von Leitungen für Strom, Wärme, Wasser, Abwasser, Mobilfunk abgeschlossen?
- Ab wann (Monat / Jahr) könnte die erste Wohnung auf dem Rosensteinareal stehen?
- Welche finanziellen und personellen Auswirkungen hat die neuerliche Verschiebung des Eröffnungstermins von Stuttgart 21 auf das Jahr 2031 bzw. 2033 auf die Planungen des Rosensteinquartiers?
- Warum pausiert die Verwaltungsspitze die Planungen für das Rosensteinquartier nach der verschobenen Inbetriebnahme von Stuttgart 21 nicht, bis definitiv absehbar ist, dass eine Inbetriebnahme erfolgen kann?
- Mit welchen Grundstückspreisen (pro Quadratmeter) rechnet die Verwaltungsspitze für das Gebiet des Rosensteinquartiers?
- Unter welchen Bedingungen würde die Verwaltungsspitze auf eine Bebauung des Rosensteinquartiers verzichten?
Begründung:
Die achte Verschiebung des Zeitplans für das Projekt Stuttgart 21 wurde von der Bahn jetzt offiziell eingeräumt: Das Milliardenprojekt dauert noch länger und wird noch teurer. Die Inbetriebnahme für das Bahnhofsprojekt soll angeblich jetzt für das den Dezember 2031 geplant sein – bis zur Eröffnung des Pfaffensteigtunnels sollen angeblich weitere zwei Jahre (Dezember 2033) vergehen. Eine unterbrechungsfreie Anbindung der Gäubahn an den Bahnknoten Stuttgart gebietet es, dass die oberirdischen Gleise bis zum Jahr 2033 in Betrieb bleiben. Mal abgesehen davon, dass die oberirdischen Gleise aufgrund der mangelnden Leistungsfähigkeit des geplanten Tiefbahnhofs dauerhaft benötigt werden, sind die Mehrheiten im Gemeinderat und in Land und Bund der Meinung, dass die Gleise ab 2033 dann verzichtbar wären und die Fläche für ein neues Stadtquartier (Rosensteinquartier) bebaut werden könnte. Durch die neuerliche Verschiebung des gewünschten Eröffnungstermins von Stuttgart 21 auf das Jahr 2031 bzw. 2033 ergeben sich auch gravierende Änderungen für die Planungen des Rosensteinquartiers. Dass jetzt ein Planungsstopp angezeigt ist, hat sich bei der Verwaltungsspitze bislang nicht durchgesetzt. Aber dass der dringend notwendige (im Rosensteinquartier unbezahlbare) Wohnraum aber erst weitere fünf bis sieben Jahre später als geplant entstehen kann – zu dieser Erkenntnis hat sich bislang keiner der Entscheidungsträger*innen öffentlich geäußert. Es wird Zeit, hier endlich Transparenz zu schaffen, Kosten für die Planung einzusparen und Wohnraum dort zu schaffen, wo er zeitnah und kostengünstig zu schaffen ist: das ist überall, aber nicht im Rosensteinquartier.
Bereits in den letzten Haushaltsberatungen haben wir einen Innenentwicklungs-Turbo gefordert (Antrag 1327/2025 AN HH). Hier haben wir uns dafür eingesetzt, dass das Personal der Abteilung Rosenstein sich um die Bebauung des EnBW Areals am Stöckach, die Umsetzung der Potenzialanalyse Wohnen und den Büroleerstand zur Schaffung von bezahlbaren Wohnungen kümmern soll.
Zuletzt am 16. Juni 2026 berichtete die Stuttgarter Zeitung unter dem Titel „Stuttgarts Dauerbrachen – auf diesen 9 Flächen tut sich seit Ewigkeiten nichts“ über weitere Flächen, auf denen jetzt bezahlbarer Wohnraum realisiert werden könnte, anstatt sich auf die Fata Morgana Rosenstein weiter einzulassen.




