Eröffnung von Stuttgart 21 nicht vor 2030 – Die Bahn muss sich erklären!

Wir fragen und bitten um schriftliche Antworten nach spätestens sechs Wochen im Sinne von § 27 Abs. 4 der Geschäftsordnung des Gemeinderats der Stadt Stuttgart:

  1. Welche*r Entscheidungsträger*in trägt die Verantwortung für fehlerhafte Installationen, falsche Kabel und fehlerhafte Kabelschächte, welche auf der Strecke zwischen Bad Cannstatt und Waiblingen verlegt wurden?
  2. Welche*r Entscheidungsträger*in trägt die Verantwortung für Baufehler bei den Bahnsteigen des S21-Tunnelbahnhofs?
  3. Welche*r Entscheidungsträger*in trägt die Verantwortung für massive Baufehler an der Brandschutzanlage?
  4. Wie hoch sind die Schäden infolge der fehlerhaften Installationen, falschen Kabel und fehlerhaften Kabelschächte, welche auf der Strecke zwischen Bad Cannstatt und Waiblingen verlegt wurden.
  5. Wie hoch sind die Schäden infolge der Baufehler bei den Bahnsteigen des S-21 Tunnelbahnofs und der massiven Baufehler an der Brandschutzanlage?
  6. Wie hoch sind die Gesamtkosten der jetzt entstandenen Schäden durch Baufehler, falsche Installationen und Bauzeitverzögerungen?
  7. Welche Kenntnis hat die Branddirektion von den massiven Fehlern beim Erstellen der Brandschutzanlage?
  8. Welche zusätzlichen Streckensperrungen müssen Bahnreisende durch fehlerhafte Installationen, falsche Kabel und fehlerhafte Kabelschächte in Zukunft ertragen?
  9. Gibt es weitere Streckenabschnitte im Schienenknoten Stuttgart, bei denen es zu Baufehlern, fehlerhaften Installationen, falschen Kabeln und fehlerhaften Kabelschächten gekommen ist? Wenn ja wo?
  10. Welche Auswirkungen hat die neuerliche Verschiebung der Eröffnung von Stuttgart 21 auf den sogenannten Fernwanderweg am bestehenden Hauptbahnhof?
  11. Welche Entschädigungen plant die Bahn AG für Ihre todesmutigen Fahrgäste, die trotz der Zumutungen weiterhin Bahn fahren, bis zum Jahr 2030?
  12. Wie hoch sind die Mehreinnahmen für die Stadt Stuttgart durch Strafzinsen, welche die Bahn AG infolge der abermals verschobenen Inbetriebnahme an die Stadt Stuttgart zu bezahlen hat?

Begründung:

Der Termin für die Inbetriebnahme des Milliardengrabs Stuttgart 21 steht vor seiner neunten Verschiebung. Eine offizielle Stellungnahme hat die Bahn AG bislang verweigert – in der Vergangenheit sind Vorabberichte über Verschiebungen und Kostenexplosionen stets Realität geworden. Insofern ist anzunehmen, dass der Inhalt des Berichts des SWR vom 26. Februar 2026 zutreffend ist. Mehrere Insider berichten dem SWR: „Die komplette Inbetriebnahme wird nicht vor 2030 sein, ganz vielleicht eine Teileröffnung im Tiefbahnhof schon 2029“.

Noch im November 2025 hatte der damalige Projektchef Olaf Drescher dreist behauptet, der S21-Tunnelbahnhof werde im Dezember 2026 in Betrieb genommen werden. Kurz darauf wurde der Eröffnungstermin kassiert, Drescher wurde gefeuert und nun verdichten sich die Anzeichen, dass die Eröffnung 2030 (oder mit hoher Wahrscheinlichkeit noch später) stattfinden wird.

Die Gründe für die neuerliche Verschiebung lassen aufhorchen und bedürfen einer Erklärung, zumal die Zumutungen für die Bahnreisenden mit dieser Bankotterklärung sich um Jahre verlängern werden. Die Bahn AG hat bundesweit alle Digitalisierungsprojekte gestoppt, wie in dem SWR Bericht zu lesen war. Die dafür beauftragte Firma Hitachi hatte sich auf die Digitalisierung bei S21 nur eingelassen, weil sie Folgeaufträge von der Bahn AG in Aussicht gestellt bekommen hat. Da diese nun offenkundig weggebrochen sind, steht die Frage im Raum, ob der japanische Techkonzern weiterhin bereit ist, an der S21-Digitalisierung zu arbeiten. Die Heilsversprechen durch das digitale European Train Control System (ETCS) stehen jetzt jedenfalls vor dem Kollaps. Die Bahn AG hat auf der Strecke Bad Cannstatt – Waiblingen fehlerhafte Installationen getätigt, falsche Kabel und fehlerhafte Kabelschächte verlegt. Es braucht keine weiteren Belege, um die Unfähigkeit und die Überforderung konstatieren zu können. Wer nicht einmal in der Lage ist, die richtigen Kabel zu verlegen, sollte  sein Scheitern zumindest einmal eingestehen. Auch beim Bau der Brandschutzanlage sind offenbar massive Fehler gemacht worden – das angeblich bestgeplante Projekt zeigt hier sein wahres Gesicht: Überforderung, Unfähigkeit, Inkompetenz und Täuschung der Öffentlichkeit. Von der exorbitanten Steuergeld-Verschwendung gar nicht zu sprechen.

Ein solch epochales Totalversagen muss dringend aufgeklärt werden, die Verantwortlichen müssen benannt werden und die Schäden beziffert. Und es ist an der Zeit für personelle Konsequenzen auf allen Ebenen.

Der Stuttgarter Oberbürgermeister Frank Nopper hat sich noch im November 2025 im S21-Propaganda-Blättle „Bezug – Das Projektmagazin“ gleichermaßen überheblich wie naiv über den Eröffnungstermin von Stuttgart 21 geäußert. Auf die Frage, wie er als Oberbürgermeister auf die Eröffnung von S21 blicke, bemühte er den Vergleich mit dem kläglich gescheiterten Transrapid-Versuch in München mit folgenden Worten: „Was in München nicht in Erfüllung gegangen ist, geht allerdings nunmehr hier bei uns in Stuttgart in Erfüllung, oder besser gesagt, geht in Stuttgart im nächsten Jahr in Erfüllung, ja, es wird sogar übererfüllt.“

Es bleibt zu konstatieren: das einzige, was überfüllt wurde, ist das Maß an Zumutungen, Unverschämtheiten für Bahnreisende und eine beispiellose Steuergeldverschwendung für das Planungswrack Stuttgart 21.

In diesem Sinne ist es das allermindeste, dass sich die Projektbetreiber zügig und umfassend schriftlich gegenüber der Öffentlichkeit erklären, wie es zu dem erneuten Totalversagen in Sachen Stuttgart 21 gekommen ist.

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