Einmaleffekte beim Einbruch der Gewerbesteuereinnahmen: Wie viel Geld bekommt die Stadt vom Bundesfinanzministerium zurück?

Wir beantragen:

  1. Die Verwaltungsspitze berichtet über die Einmaleffekte, die im „Gesetz für ein steuerliches Investitionssofortprogramm zur Stärkung des Wirtschaftsstandorts Deutschland“ welches durch Bundestag und Bundesrat beschlossen wurde und am 14. Juli 2025 in Kraft getreten ist. Hierzu wollen wir wissen:
  2. Wie hoch sind die Einnahmeausfälle bei der Gewerbesteuer in Stuttgart, die auf das „Gesetz für ein steuerliches Investitionssofortprogramm zur Stärkung des Wirtschaftsstandorts Deutschland“ zurückzuführen sind im Bereich der degressiven Abschreibungsmöglichkeiten?
  3. Wie hoch sind die Einnahmeausfälle bei der Gewerbesteuer in Stuttgart, die auf das „Gesetz für ein steuerliches Investitionssofortprogramm zur Stärkung des Wirtschaftsstandorts Deutschland“ zurückzuführen sind im Bereich der Abschreibung von betrieblich genutzten Elektrofahrzeugen?
  4. Wann und in welchem Umfang wird die Stadtkasse für die Einnahmeausfälle bei der Gewerbesteuer vom Bundesfinanzministerium entschädigt, die auf das „Gesetz für ein steuerliches Investitionssofortprogramm zur Stärkung des Wirtschaftsstandorts Deutschland“ zurückzuführen sind?

Begründung:

Im „Gesetz für ein steuerliches Investitionssofortprogramm zur Stärkung des Wirtschaftsstandorts Deutschland“ vom 14. Juli 2025 wird Unternehmen die Möglichkeit gegeben, Abschreibungen nicht auf die Lebensdauer sondern innerhalb von drei Jahren nahezu vollständig auf den erzielten Gewinn anzurechnen. Da der erzielte Gewinn die Grundlage für die Gewerbesteuer ist – führt dies zu massiven Einbrüchen bei der Gewerbesteuer. Im Rahmen der Gesetzgebung haben sich Bund, Länder und Kommunen darauf geeinigt, dass die Steuerausfälle der Kommunen vollständig aus dem Bundeshaushalt bis zum Jahr 2029 übernommen werden.

Somit wird ein großer Teil des Einbruchs der Gewerbesteuereinnahmen der Landeshauptstadt Stuttgart vom Bund übernommen – was zu Mehreinnahmen in einem großen Umfang führt. Wir wollen in diesem Zusammenhang wissen, wann und in welchem Umfang die Einnahmeausfälle aufgrund dieses Gesetzes an die Stadtkasse kompensiert werden.

Die Bekanntmachung durch die Bundesregierung liest sich wie folgt (Wortlaut):

Üblicherweise schreiben Unternehmen neu angeschaffte Maschinen, Geräte oder Fahrzeuge über die Jahre ihrer Nutzung linear ab. Vorgesehen ist nun eine sogenannte degressive Absetzung für Abnutzung (AfA) von bis zu 30 Prozent. Das bedeutet, dass Unternehmen bereits im Jahr des Erwerbs eines Wirtschaftsguts bis zu 30 Prozent der Anschaffungskosten mit ihrem Gewinn verrechnen können. Im zweiten und dritten Jahr sollen erneut bis zu 30 Prozent auf den restlichen Wert geltend gemacht werden können.

Einigung über einen Ausgleich für Steuerausfälle: Das Gesetz für ein steuerliches Investitionssofortprogramm wird bei Bund, Ländern und Kommunen zu Mindereinnahmen führen – zum Teil temporär, zum Teil dauerhaft. Auf der anderen Seite kann Wirtschaftswachstum die staatliche Einnahmebasis stärken. Bund und Länder haben sich u.a. darüber verständigt, dass der Bund die Steuerausfälle der Kommunen vollständig übernimmt – befristet bis 2029. Um die Länder zu entlasten, investiert der Bund zwischen 2026 und 2029 zusätzliche acht Milliarden Euro in Kitas, andere Bildungseinrichtungen und moderne Krankenhäuser.

Quelle:

https://www.bundesregierung.de/breg-de/aktuelles/wachstumsbooster-2351752

 

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