Rücknahme von Mieterhöhungen der VONOVIA

Wir beantragen,

  • Die Stadt Stuttgart fordert die VONOVIA auf sich bei Mieterhöhung an den geltenden Mietspiegel zu halten und alle nach dem Mietspiegel 2025/206 unzulässigen Spannenabweichungen nach oben wieder zurückzunehmen. Die Rücknahme dieser Mieterhöhungen muss auch in allen Fällen erfolgen, in denen Mieter*innen in Unkenntnis über die Nichtzulässigkeit der Spannenabweichungen eine Zustimmungserklärung unterschrieben haben.

Begründung:

Nach vorläufigen Zahlen konnte die VONOVIA im letzten Jahr ihren Gewinn um fast 5% erhöhen. Das Geschäftsjahr 2025 wird mit einem Nettogewinn von um die vier Milliarden Euro abgeschlossen. Davon sollen mehr als eine Milliarde für Dividenden an die Aktionär*innen ausbezahlt werden. Die Mieter*innen bezahlen diese Dividende mit 30 Cent von jedem Euro Kaltmiete.

Vorstandschef Rolf Buch hat die VONOVIA 2025 verlassen. Zum Abschied erhält er bis zu 15 Millionen: 5,8 Millionen als Abfindung, 3,3 Millionen als Karenzentschädigung und ein Aktienpaket im Wert von 4,6 Millionen. Diese Konstruktion widerspricht zudem den Empfehlungen des Corporate-Governance-Kodex.

Um ihre Profite zu maximieren, erhöht die VONOVIA systematisch rechtswidrig die Mieten. Dabei geht sie über die von den Mietspiegeln vorgeschriebenen Grenzen hinaus und macht nicht erlaubte Zuschläge für „Freisitze“(Balkone), Nebenräume, Rollläden etc. Mieter*innen, die solchen Mieterhöhungen nicht zugestimmt haben, hat die VONOVIA verklagt. Gerichte haben die Klagen abgewiesen und die Mieterhöhungen für unzulässig erklärt.

Auch in Stuttgart hat die VONOVIA solche rechtswidrigen Mieterhöhungen verlangt. Damit kam sie bei Gericht nicht durch. VONOVIA musste die Mieterhöhung von über 68 Euro wieder zurücknehmen, weil das Amtsgericht urteilte, dass keine der von der VONOVIA genannten Punkte eine Mieterhöhung rechtfertige.

Ende Dezember 2025 gab es ein zweites Urteil vom Amtsgericht Bad Cannstatt, das die Klage der VONOVIA auf eine Mieterhöhung von über 50 Euro zurückweist. Auch in diesem Fall ist das Gericht der Auffassung, dass die von der VONOVIA genannten Zuschläge für manuelle Rollläden, Freisitz (Balkon) und Fassadendämmung nach dem Mietspiegel 2025/26 nicht rechtens sind. Der Mieter wurde darin bestätigt, die Zustimmung zur verlangten Mieterhöhung nicht zu unterschreiben. Weitere Klagen, die der Mieterverein gegen die VONOVIA führt, sind noch ausstehend.

VONOVIA versucht mit Mieterhöhungen die Rendite für die Auktionär*innen weiter zu erhöhen. Gerade einkommensschwache Haushalte trifft das besonders. Das Verhalten von VONOVIA ist nicht akzeptabel! Die Verwaltung muss ihren Einfluss nutzen, damit ungerechtfertigte Mieterhöhungen wieder zurückgenommen werden.

Quellen:

https://taz.de/Mietenprotest-zeigt-Wirkung/!6135139/

https://www.stuttgarter-zeitung.de/inhalt.urteil-in-stuttgart-vonovia-scheitert-mit-unzulaessiger-mieterhoehung.74a09b8c-8c2b-4951-9c82-452888c6f97a.html

https://www.deraktionaer.de/artikel/aktien/vonovia-kritik-an-millionen-abgang-doch-das-ist-entscheidend-20397854.html

 

Teilen