Wir beantragen:
- Einen Bericht der Verwaltungsspitze im zuständigen Ausschuss, wie lange eine das Förderprogramm „E-Trikes für mobilitätseingeschränkte Stuttgarterinnen und Stuttgarter“ mit bestehenden Ermächtigungsübertragungen und vorhandenen Haushaltsmitteln im Teilergebnishaushalt 810 – Bürgermeisteramt, Amtsbereich 8107015 – Grundsatzreferat Klimaschutz, Mobilität und Wohnen, Kontengruppe 440 – Sonstige ordentliche Aufwendungen fortgeführt werden könnte.
Begründung:
Das Förderprogramm „E-Trikes für mobilitätseingeschränkte Stuttgarterinnen und Stuttgarter“ besteht seit 2021. Im November 2023 wurde die Fortführung für die Jahre 2024 und 2025 vom Ausschuss für Stadtentwicklung und Technik und dem Verwaltungsausschuss beschlossen (siehe GRDs. 980/2023). Zum Jahresende 2025 ist das Förderprogramm ausgelaufen.
Mit dem Förderprogramm „E-Trikes für mobilitätseingeschränkte Stuttgarterinnen und Stuttgarter“ wird ein besonderes Augenmerk auf eine Personengruppe gelegt, die es im Straßenverkehr oft schwer hat oder gar nicht mehr am Verkehr teilnimmt und damit ein Stück weit ausgegrenzt wird bzw. durch das „Raster“ der kommunalen Wahrnehmung rutscht.
Das Förderprogramm erfährt eine verhältnismäßig geringe Nachfrage, was sicher an der relativ kleinen Zielgruppe liegt. Bereits zum Doppelhaushalt 2024/2025 wurden keine neuen Haushaltsmittel für das Förderprogramm mehr bereitgestellt, da die E-Trike-Förderung durch entsprechende Mittelübertragungen in die Haushaltsjahre 2024 und 2025 finanziert werden konnten. Zur Fortsetzung des Förderprogramms sollen auch im Doppelhaushalt 2026/2027 weiterhin mögliche Ermächtigungsübertragungen und vorhandene Haushaltsmittel im Teilergebnishaushalt 810 – Bürgermeisteramt, Amtsbereich 8107015 – Grundsatzreferat Klimaschutz, Mobilität und Wohnen, Kontengruppe 440 – Sonstige ordentliche Aufwendungen verwendet werden.




