Bürger*innenentscheid über die Bebauung des Gleisvorfelds Änderungsantrag zu „2027/2025 BV Entscheidung über die Zulässigkeit des Bürgerbegehrens „MEHR BAHNHOF = MEHR ZUKUNFT“ gegen den am 15.07.2025 gefassten Aufstellungsbeschluss für einen Bebauungsplan für das Teilgebiet A2 von Stuttgart Rosenstein“

Wir beantragen:

  • Der Gemeinderat entscheidet sich dafür, ein Bürger*innenentscheid über die Frage der Bebauung des Gleisvorfelds durchzuführen. Eine rechtskonforme Fragestellung wird von der Verwaltung in Abstimmung mit den Vertrauenspersonen erarbeitet. Der Bürgerentscheid soll am 8. März 2026 stattfinden.

Begründung:

Die Gemeindeordnung für Baden-Württemberg sieht in §21 als Grundsatz vor, dass der Gemeinderat einen Bürger*innenentscheid herbeiführen kann – unabhängig von einem Bürgerbegehren. Das Hauptorgan der Kommune kann „(…) mit einer Mehrheit von zwei Dritteln der Stimmen aller Mitglieder beschließen, dass eine Angelegenheit des Wirkungskreises der Gemeinde, für die der Gemeinderat zuständig ist, der Entscheidung der Bürger unterstellt wird (Bürgerentscheid).“ Im Fall des Inhalts des Bürgerbegehrens „MEHR BAHNHOF = MEHR ZUKUNFT“ sind hierfür alle formellen Voraussetzungen erfüllt.

Mit 23 795 Unterschriften setzt das Bürger*innenbegehren ein starkes demokratisches Signal, dass Mitbestimmung in wichtigen Fragen der Stadtentwicklung von Teilen der Bevölkerung gewünscht und erwartet wird. Zum Erfüllen des Quorums von 20 000 Unterschriften fehlten am Ende nur 165 Unterschriften – aus den Auswertungen des Statistischen Amts wird auch klar, dass weit über 20 000 Stuttgarter*innen das Bürger*innenbegehren unterstützt haben – darunter waren 1227 Personen, die nicht wahlberechtigt sind, obwohl sie ihren Lebensmittelpunkt in Stuttgart haben. Insofern ist die Legitimation für einen Bürger*innenentscheid in ausrechendem Maße gegeben.

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