Mit gutem Beispiel voran gehen: Zulage für die Bürgermeister*innen streichen

Wir beantragen:

  • Die Dienstaufwandsentschädigung für die weiteren Beigeordneten wird gem. § 8 Abs. 2 LKomBesG zum 1. Januar 2026 ersatzlos gestrichen. Damit werden pro Kalenderjahr rund 64 000 Euro im THH 810 – Bürgermeisteramt, Kontengruppe 400 – Personalaufwendungen eingespart.

Begründung:

Wer im großen Stil sparen will, sollte mit gutem Beispiel voran gehen. Der städtische Haushalt steht vor großen Herausforderungen, es drohen schmerzhafte Kürzungen in vielen kommunalen Bereichen. Unter diesen Umständen ist es mehr als angemessen, dass Personen, die zu den einkommensreichsten Top-1-Prozent gehören, ihren Beitrag leisten und auf die Zulage von 7 Prozent ihres Gehalts verzichten. Das Institut der deutschen Wirtschaft in Köln hat folgendes errechnet: „Bei Berücksichtigung der steuerlichen Regeln des Jahres 2018 musste ein Alleinstehender auf ein Jahres-Brutto von rund 150.000 Euro kommen, um zu dem einkommensreichsten Top-1-Prozent der Gesellschaft zu zählen.“ Ein*e Bürgermeister*in in Stuttgart ist in der Besoldungsgruppe B8 angesiedelt. Das sind 11.764 Euro pro Monat. Hochgerechnet auf 13 Monatsgehälter sind das 152 933 Euro. Damit zählen die Bürgermeister*innen (Beigeordneten) zu den einkommensreichten Top-1-Prozent.

Die Einsparungen mit jährlich 64 000 Euro sind gemessen am Gesamthaushalt gering. In Zeiten, in denen mit der Rasenmäher-Methode ganze Teilhaushalte rasiert werden und zahllose Projekte wegfallen, Menschen ihre berufliche Existenz verlieren oder zumindest akut darin gefährdet sind, ist es angemessen, dass die Top-Verdiener*innen auf ihre Zulagen verzichten.

Kosten:

ErgebnisHH                           FinanzHH

2026:   -64 000 €                    2026:

2027:   -64 000 €                   2027:

2028:   -64 000 €                    2028:

2029:   -64 000 €                    2029:

2030:   -64 000 €                     2030:

Teilhaushalt:

810 Bürgermeisteramt

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