Verschärfung der Grenzwerte für Luftschadstoffe ab 2030 – welchen Plan hat die Verwaltungsspitze für saubere Luft in Stuttgart?

Wir fragen und bitten um schriftliche Antworten innerhalb von sechs Wochen nach § 27 Abs. 4 der Geschäftsordnung des Gemeinderats der Stadt Stuttgart:

  1. Welche Maßnahmen plant die Verwaltungsspitze zu ergreifen, um die Grenzwerte zur „Luftqualität und saubere Luft für Europa“ (Richtline Nr. 2024/2881) ab dem 1. Januar 2030 einhalten zu können?
  2. Wie hoch schätzt die Verwaltungsspitze die Kosten für entsprechende Maßnahmen?
  3. Wann beginnt die Verwaltungsspitze mit der Planung und Umsetzung entsprechender Maßnahmen (z.B. ein Luftreinhalteplan)?
  4. Wann plant die Verwaltungsspitze, entsprechende Maßnahmen in den zuständigen Gremien des Gemeinderats vorzustellen?

Begründung:

Die Europäische Union (EU) plant, ab dem 1. Januar 2030 die Grenzwerte für Luftschadstoffe drastisch zu verschärfen. In der Richtline 2024/2881 über „Luftqualität und saubere Luft für Europa“ vom 23. Oktober 2024 beschreibt die EU die Verschärfungen im Detail.

In Stuttgart sind das Land Baden-Württemberg, das Regierungspräsidium und die Stadtverwaltung in der Vergangenheit mit den Grenzwerten für Luftschadstoffe vollkommen überfordert gewesen. Es bedurfte erst eines Klagemarathons von Betroffenen, ehe die genannten Akteure mittels Androhung von Beugehaft Maßnahmen ergriffen haben, um die Grenzwerte einzuhalten. Diese Grenzwerte sind das absolute Minimum, um den Gesundheitsschutz der Bevölkerung in der Gesamtstadt gewährleisten zu können.

In der Fortschreibung der Grenzwerte für Luftschadstoffe fällt vor allem auf, dass die Verschärfung von Stickoxiden (NOx) für die Stuttgarter Messtellen am Neckartor, am Arnulf-Klett-Platz, Hohenheimer Straße und in der Hauptstätter Straße zum Problem werden könnte. Der bisherige Grenzwert von 40 Mikrogramm pro Kubikmeter Luft im Jahresmittel wird ab dem 1. Januar 2030 auf 20 Mikrogramm reduziert. Besagte Messtellen zeigen einen rückläufigen Trend in Sachen Konzentration von Stickoxiden – ohne zusätzliche Maßnahmen werden die Grenzwerte aber zum 1. Januar 2030 jedoch wohl nicht einzuhalten sein.

Wir wollen wissen, wie sich die Verwaltungsspitze darauf vorbereitet und welche Maßnahmen sie ergreifen will, um die EU-Grenzwerte zur Luftreinhaltung an allen Messstationen im Stuttgarter Stadtgebiet ab 2030 verlässlich und nachhaltig einhalten wird.

 

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