Transparenz der SWSG bei der Energieversorgung in den Wohnanlagen

Wir fragen und bitten nach § 27 Abs. 4 der Geschäftsordnung des Gemeinderats der Stadt Stuttgart um schriftliche Antworten binnen vier Wochen:

1) Pellet/Erdgas-Heizungen
a) In wie vielen und welchen Anlagen der SWSG gibt es Pallet-Heizungen?
b) In welchen Anlagen und in welchen Zeiträumen haben die Pelletheizungen tatsächlich funktioniert?
c) Wie hoch war das jeweilige Verhältnis von Pellet zu Erdgas in den jeweiligen Wohnanlagen der SWSG geplant?
d) Wie hoch war der tatsächliche Verbrauch von Pellets und Erdgas in den jeweiligen Anlagen?
e) Wieso sind die jährlichen Heizkostenabrechnungen der SWSG in einigen Fällen nicht miteinander vergleichbar, da sie nicht einem einheitlichen Format folgen?
f) Welches Konzept/ Controlling-Strategie verfolgt die SWSG, um die Funktionalität der Pallets als Hauptheizungsquelle zu gewährleisten?
g) Wie viele Mieter*innen in welchen Anlagen wurden bereits in welcher Höhe Schadensersatz aufgrund von unnötig hohen Heizkosten erstattet, da die Pellets nicht oder nicht umfassend genutzt wurden? Wie viele zu prüfende Fälle stehen noch aus, mit welcher Höhe und für welche Jahre ist mit weiteren Schadenersatzzahlungen zu rechnen?
h) Wie wird mit der Tatsache umgegangen, dass bei dem Verbrauch von Pellets keine CO2-Steuer anfällt, bei Erdgas aber schon? Wie wird das bei den Abrechnungen berücksichtig, dass die SWSG diese zusätzlichen Kosten selbst für die Mieter*innen zu verschulden hat?
i) Warum erhalten die Mieter*innen von den betroffenen Anlagen jährlich nicht zu vergleichende Gesamtabrechnungen Heizung, Warmwasser und Kaltwasser?
j) Wie will die SWSG zukünftig gewährleisten, dass der nach dem Erneuerbare-Wärme-Gesetz (EWärmeG) vorgeschriebenen Mindestanteil von 15% in der Heizenergie in den betroffenen Anlagen umgesetzt wird?
k) Wie werden die Anlagen der SWSG mit Pellet-Heizungen in die CO2-Bilanz mit einberechnet? Basieren die CO2-Werte auf den tatsächlichen oder geplanten Werten?

2) Thermische Solaranlagen
a) Wie viele thermischen Solaranlagen hat die SWSG und welche Leistung in kWh erbringen diese? Nach den jeweiligen Wohnanlagen aufgeschlüsselt.
b) Welches Konzept/ Controlling-Strategie bezüglich Wartung und Überwachung verfolgt die SWSG, um diese zu warten und auf Funktionalität zu überprüfen?
c) Wie häufig und in welchen Zeiträumen sind die thermischen Solaranlagen ausgefallen? Nach Wohnanlagen aufgeschlüsselt.
d) Warum wird den Mieter*innen auf der Heizkostenabrechnung nicht die Leistung der Solarthermieanlagen ausgewiesen, obwohl das zur Überprüfung der Heizkosten erforderlich ist?

Begründung:
Die SWSG hat in vielen ihrer neuen Wohnanlagen Pelletheizungen in Verbindung mit Gasheizungen. Damit sollen die Vorgaben an erneuerbare Energieen nach dem Erneuerbare-Wärme-Gesetz (EWärmeG) erfüllt werden. Leider funktionieren diese Pelletheizungen nicht oder nur teilweise und es wurde stattdessen Gas als Energieträger verwendet. Dieser Umstand führt dazu, dass die SWSG gegen das Erneuerbare-Wärme-Gesetz (EWärmeG) verstößt. Dieses Gesetz fordert, dass mindestens 15% der Wärme durch Erneuerbare Energien gedeckt werden müssen. Die Anlagen sind jedoch wahrscheinlich so ausgelegt, dass der Pallet-Anteil bis zu 80% betragen kann, wodurch sich die Heizkosten nochmal um ein vielfaches Senken würden, als bei den mindestens 15% geforderten Pallet-Anteil. Hinzu kommt, dass in den letzten Jahren die Energiekosten für Erdgas durchschnittlich teurer waren als die Kosten für Pellets. Dies führt zu unnötigen Mehrkosten und Belastungen für die Mieter*innen, die in keiner Weise gerechtfertigt werden können. Da die SWSG bereits in zwei Wirtschaftseinheiten (Uhuweg und Reichenbachstr.) für ein Jahr bzw. zwei Jahre Schadensersatz bezahlt hat, ist ihr das Problem grundsätzlich bekannt. Nicht erklären lässt sich dagegen aber, warum die SWSG nicht auch bei allen anderen Einheiten und nicht nur für ein Jahr, sondern für die letzten zehn Jahre entsprechend agiert.
Auch die thermischen Solaranlagen sind teils nicht in Betrieb und auch die abzulesenden Leistungen entsprechen nicht den Erträgen. Die Wartungen wurden nicht in notwendigen Umfang durchgeführt. Hier gab es ebenso wie bei den Pellet-Heizungen bereits Erstattungen für betroffene Mieter*innen. Nach wie vor werden in den Heizkostenabrechnungen nicht die von den Solarthermieanlagen gelieferten kwh in der Heizkostenabrechnung ausgewiesen, obwohl diese von der SWSG auf den entsprechenden Displays ausgelesen werden können.
Es wird Zeit, dass die SWSG Transparenz herstellt.

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