Abstellbahnhof von S21 in Untertürkheim – Wie steht die Stadt zu den Änderungen?

Wir fragen und bitten nach § 27 Abs. 4 der Geschäftsordnung des Gemeinderats der Stadt Stuttgart um schriftliche Antworten binnen vier Wochen:

  1. Welche Haltung hat die Verwaltungsspitze zu der Tatsache, dass der geplante Abstellbahnhof des Projekts Stuttgart 21 in Untertürkheim entgegen der ursprünglichen Planungen (und des S21-Finanzierungsvertrags) keine Außenwaschanlage für Züge haben wird?
  2. Wo soll eine Außenwaschanlage für Züge aus Sicht der Stadtverwaltung künftig entstehen? Wann wird diese in Betrieb gehen?
  3. Wird die bestehende Außenwaschanlage beim Kopfbahnhof länger in Betrieb bleiben?
  4. Wie hoch sind die Kosteneinsparungen durch den Verzicht auf die Außenwaschanlage am Abstellbahnhof für S21 in Untertürkheim? Werden diese an die Projektpartner anteilig erstattet?
  5. Seit wann genau ist die Verwaltungsspitze darüber informiert, dass am Abstellbahnhof Untertürkheim keine Außenwaschanlage gebaut wird?
  6. Welche Maßnahmen hat die Stadt Stuttgart dagegen unternommen, dass die Bahn den Gleisanschluss zwischen Abstellbahnhof – Bad Cannstatt – Hauptbahnhof entgegen der Planfeststellung einfach nicht gebaut hat?
  7. Erwägt die Stadt Stuttgart Klage gegen die Bahn zu erheben in Sachen Abstellbahnhof Untertürkheim?
  8. Sieht die Verwaltungsspitze Handlungsbedarf deswegen, weil die Bahn AG sich wiederholt nicht an die Planfeststellungsbeschlüsse hält und damit die auch die Finanzierungsvereinbarung zu Stuttgart 21 vorsätzlich verletzt?
  9. Welche Maßnahmen hat die Stadt Stuttgart in den letzten Jahren unternommen, um die Baustellen von S21 daraufhin zu kontrollieren, dass die Planfeststellung auch baulich korrekt umgesetzt wird?

Begründung:

Der Abstellbahnhof von Stuttgart 21 soll in Stuttgart-Untertürkheim entstehen. Derzeit befindet sich der Abstellbahnhof im Gleisvorfeld (sogenanntes B-Areal von Stuttgart-Rosenstein) – dort werden Züge abgestellt, neu gruppiert, gewartet und gereinigt. Dies soll künftig in Untertürkheim geschehen. Planfestgestellt war, dass alle bisherigen Arbeiten auch in Untertürkheim erledigt werden sollen. Geplant war auch, dass der Abstellbahnhof sowohl über den Tunnel Hauptbahnhof – Untertürkheim als auch über die Verbindung Untertürkheim – Bad Cannstatt an den künftigen Tiefbahnhof angeschlossen wird.

Die Bahn AG hat jetzt aber – ohne die Projektpartner*innen Land, Stadt, Region und Flughafen zu beteiligen – die Außenwaschanlage für die Züge ersatzlos gestrichen und sich dies im Nachhinein vom Eisenbahnbundesamt (EBA) genehmigen lassen hat. Diese Wildwest-Einstellung zu Bauvorhaben der Bahn AG ist auch ein vorsätzlicher Verstoß gegen den Finanzierungsvertrag zu Stuttgart 21.

Wir sind irritiert, dass die Stuttgarter Verwaltungsspitze all diese Vorgänge in der Vergangenheit unkommentiert gelassen hat und schulterzuckend hingenommen hat. Die Bahn AG hat bereits mehrfach abweichend von der Planfeststellung illegal gebaut und sich die Änderungen vom Eisenbahnbundesamt (EBA) im Nachhinein rückwirkend genehmigen lassen. Wann reagiert die Stuttgarter Stadtspitze auf diese Wildwestmanier der Bahn?

Teilen