Kosten für Schulverpflegung nicht erhöhen

Wir beantragen:

  • die geplante Erhöhung des Essensgeldes für Eltern nicht vorzunehmen und die Herausnahme dieses Vorhabens aus dem Haushaltskonsolidierungskonzept (HSK).
  • daraus resultierend darf die Schulverpflegung nicht verteuert werden.

Begründung:

Die geplante Erhöhung der Kosten für die Schulverpflegung bedeutet einen zunehmenden Attraktivitätsverlust für gesundes Schulessen. Schüler:innen werden entweder vermehrt zu Junk-Food greifen, was dann fast zum gleichen Preis erhältlich ist oder nicht mehr am Schulessen teilnehmen, da die Eltern sich das Essen nicht mehr leisten können. Besonders Schwellenhaushalte werden hier betroffen sein.

Schulverpflegung muss gesund und und so erschwinglich bleiben, dass ungesunde Alternativen von vorherein unattraktiv sind.

Kosten:

ErgebnisHH                           FinanzHH

2026:      363 000 €                2026:

2027:   1 097 000 €                2027:

2028:                                       2028:

2029:                                       2029:

2030:                                       2030:

Teilhaushalt:

400 – Schulverwaltungsamt

Teilen