Wir beantragen:
- Die Verwaltungsspitze legt dar, welche personellen wie finanziellen Mittel notwendig sind, um die derzeit übliche Bearbeitungszeit von Wohngeldanträgen in Stuttgart von 12 bis 14 Monaten auf höchstens drei Monate zu reduzieren.
- Die personellen und finanziellen Mittel werden dem Gemeinderat im Vorfeld der Beratungen zum Doppelhaushalt 2026/2027 entscheidungsreif vorgelegt
Begründung:
Die letzte Reform des Wohngeldgesetzes hat den Kreis der Antragsberechtigten nahezu verdreifacht. Im Jahr 2021 hatten noch 3.565 Haushalte Stuttgart Wohngeld bezogen. Durch das Wohngeld Plus haben ab 2023 ca. 10.000 Haushalte Anspruch auf Wohngeld. Diese Situation führt zu längeren Wartezeiten für die Beantwortung von Wohngeldanträgen. Bereits in den Stuttgarter Zeitung 13.11.2023 „Wartezeit aufs Wohngeld derzeit verdoppelt“ oder Blättle-West Dez. 2023/ Jan. 2024 „Wohngeldstelle-West: zwei bis drei Monate Wartezeit“ wurde über die problematische Situation berichtet. Lange Wartezeiten führen für viele Antragstellende zu ernsten sozialen Notlagen, die insbesondere in Zeiten von Inflation eine zusätzliche Belastung ist.
Hinzu kommt, dass uns Nachrichten erreichen, dass Eltern, die eigentlich Anspruch auf eine Erlassung der Kitagebühren haben, diese nicht bekamen. Dies lag daran, dass dafür die Bonuskarte bis Ende Februar im Kindergarten vorgelegt werden muss. Diese bekommt am aber nur, wenn man den Wohngeldberechtigungsschein hat. Welchen man wiederrum jedes Jahr aufs Neue beantragen muss. Wenn dieser Prozess schon zu Beginn nicht funktioniert, werden gerade Stuttgarter:innen mit weniger Geld finanziell großen Belastungen ausgesetzt. Hinzu kommt, dass auch die Sozialtickets in diesem Zusammenhang gesehen werden müssen. Und damit wird noch zusätzlich die Mobilität eingeschränkt.
Hier hat die Stadt Stuttgart eine besondere Verantwortung gegenüber den Stuttgarter:innen mit wenig Geld. Die Wohngeldstellen in den Bezirksämtern müssen personell deutlich besser ausgestattet werden, da sich die Fallzahlen verdreifacht haben. Hierzu wollen wir bis zu den anstehenden Beratungen zum Doppelhaushalt 2026/2027 wissen, welche personellen wie finanziellen Mittel es braucht, um die Wartezeiten für das Wohngeld auf höchstens drei Monate zu verkürzen.