Skandalöser Leerstand in der Wilhelm-Raabe-Straße 4 und die Untätigkeit der Verwaltungsspitze
Wir fragen und erwarten nach § 27 Abs. 2 der Geschäftsordnung des Gemeinderats der Stadt[…]
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Wir fragen und erwarten nach § 27 Abs. 2 der Geschäftsordnung des Gemeinderats der Stadt[…]
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Wir beantragen: In die novellierte Satzung zum Zweckentfremdungsverbot bzw. die Satzung zur Änderung der Satzung[…]
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Wir beantragen: Die Stadt geht entschieden gegen den Wohnraummangel durch Leerstand und Zweckentfremdung vor und[…]
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Nach einem Monat wurden die zwei besetzten Wohnungen in der Wilhelm-Raabe-Straße 4 am 28. Mai[…]
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