Stuttgart-Zulage und Deutschlandticket in voller Höhe finanzieren! Änderungsantrag zu 2006/2027 BV Fortführung verschiedener übertariflicher Beschlüsse zur Personalgewinnung und -bindung

Wir beantragen folgende Änderungen der Beschlussvorlage abzustimmen:

  1. Ab dem 01.02.2026 erhalten die Mitarbeitenden der Landeshauptstadt und des Klinikums Stuttgart weiterhin einen vollen Zuschuss zum Deutschlandticket. Auch sonstige ÖPNV-Tickets (z.B. BahnCard100, Deutschland-Ticket JugendBW u.a.) werden ab 01.02.2026 weiterhin vollständig bezuschusst.
  2. Die mit GRDrs 235/2024 eingeführte übertarifliche Stuttgart-Zulage wird weiterhin vollumfänglich i.H.v. 150€ im Monat gewährt, bei Teilzeit anteilig entsprechend dem Beschäftigungsumfang.
  3. Die mit GRDrs 718/2022 beschlossene Zulage i.H.v. 300 Euro brutto bei Vollzeitbeschäftigung für Mitarbeitende im Schichteinsatz des Klärwerks wird in voller Höhe bis 31.12.2028 weitergewährt.
  4. Die mit der GRDrs 129/2023 beschlossenen Regelungen für den dort begünstigten Beschäftigtenkreis werden unverändert und ohne Abschmelzung weitergewährt.
  5. Die Finanzierung erfolgt durch eine Erhöhung der Gewerbesteuern.

Begründung

Die Beschäftigten der Stadt haben für die Einführung einer Stuttgart-Zulage hart gekämpft. Und sind damals Kompromisse eingegangen. Eigentlich sollte die Zulage in der Höhe von 470,57 Euro/Monat sein und es wurde eine Tarifierung gefordert. Bekommen haben die Beschäftigten dann 150 Euro/Monat und keine Tarifierung!

Und jetzt soll die Stuttgart-Zulage, auf Vorschlag der CDU und Grünen, auf 70 Euro reduziert werden. Zusätzlich soll auch die Kostenübernahme des Deutschland-Tickets halbiert werden.

Besonders angesichts steigender Lebenshaltungskosten in Stuttgart und explodierender Mieten überlegen es sich die Beschäftigten vermutlich zukünftig zweimal, ob sie es sich leisten können, weiter für Stuttgart zu arbeiten. Aber nicht nur das, durch diese Vorschläge wird bei den Beschäftigten viel Vertrauen zerstört.

Eine Finanzierung durch eine entsprechende Erhöhung der Gewerbesteuer ist möglich!

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