Nahverkehrsabgabe jetzt – 43 Euro pro Monat mit sozialer Komponente

Wir beantragen:

  • Die Einführung einer Nahverkehrsabgabe auf Basis des Landesmobilitätsgesetzes Baden-Württemberg vom 29. März 2025. Zahlungsverpflichtet sollen grundsätzlich alle Halter*innen eines Kfz sein – mit einem Monatsbeitrag in Höhe von 43 Euro. Die Verwaltung schlägt ein Modell mit Sozialkomponente in Form von Befreiungen und Ermäßigungen vor.

Begründung:

Stuttgart ist nach wie vor unter denjenigen Städten, welche eine der höchsten Luftschadstoffkonzentrationen und gleichzeitig einer nach wie vor wachsenden Zahl an Kraftfahrzeugen auf den Straßen aufweist. Eine grundlegende sozial-ökologische Verkehrswende hin zu einer multimodalen Mobilitätskultur durch Verlagerung des Verkehrsgeschehens auf umwelt-, klima- und ressourcenschonende Transportmittel ist jedoch dringend notwendig.

„Der Bürgerrat Klima ist für uns ein wichtiger Baustein auf dem Weg in eine vernünftige und nachhaltige Klimaschutzpolitik“, so Oberbürgermeister Frank Nopper in seinem Vorwort zum Abschlussbericht des Bür*innengerrats Klima.  „Dabei braucht die Stadt die Expertise der Bürgerinnen und Bürger, und sie braucht die Unterstützung der Bürgerinnen und Bürger auf dem Weg zur Klimaneutralität“, so Nopper weiter.

Eben jene Expertise der Bürger*innen schlug folgendes vor: „Der Grundbetrag fürs Anwohnerparken sollte höher/teurer sein als ein ÖPNV-Monats- bzw. Jahresticket.“

Mit der von uns vorgeschlagenen Nahverkehrsabgabe in Höhe von 43 Euro pro Monat und einer Anwohnerparkgebühr von 20 Euro pro Monat wäre genau das erfüllt: Autofahrende müssten 63 Euro bezahlen – der Preis des Deutschlandtickets ab dem 1. Januar 2026.

Wir wollen, dass grundsätzlich alle Halter*innen eines Kfz in Stuttgart eine Nahverkehrsabgabe in Höhe von 43 Euro pro Monat entrichten müssen. Dieser Betrag ist nach dem Mobilitätsgesetz des Landes auf ein tatsächlich gekauftes Deutschlandticket anrechenbar. Von den 290 000 Betroffenen Kfz-Halter*innen wollen wir diejenigen befreien, die über wenig Geld verfügen, ehrenamtlich tätig sind, studieren, eine Ausbildung machen, Menschen mit Schwerbehinderung (oder gleichgestellt), Regelleistungsberechtigte und Empfängerinnen und Empfänger von Pflegegeld. Damit reduziert sich der Kreis der Zahlenden auf 213 000 Personen.

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