Wir beantragen:
- Eine 0,5 Stelle EG 13 (TVÖD-VKA) für die Koordinierung und Steuerung der Aufgaben, die sich zum umfassenden Schutz vor Gewalt an Frauen* aus der Umsetzung der Istanbul-Konvention ergeben.
Begründung:
Seit 2018 ist die Istanbul-Konvention in Deutschland in Kraft und hat den Rang eines Bundesgesetzes. Um den kommunalen Schutz vor Gewalt an Frauen* in der Landeshauptstadt Stuttgart gewährleiten zu können, benötigt es eine Stelle für folgende Aufgaben:
- Aufbau und Begleitung koordinierter kommunaler Strukturen
- Monitoring und fachliche Begleitung von Schutz- und Hilfesystemen
- Abstimmung mit relevanten Ämtern, freien Trägern und der Landesebene
- Öffentlichkeitsarbeit und Sensibilisierung zu Gewaltprävention und –bekämpfung
- Unterstützung bei der Umsetzung des kommunalen Gleichstellungsplans im Handlungsfeld Gewaltschutz
- Ausbau von temporären Schutzplätzen/dezentralen Schutzwohnungen
- Auf- und Ausbau der Beratungs- und Schutzstrukturen insbesondere für besonders vulnerable Zielgruppen, wie Frauen* mit Beeinträchtigung und Behinderung, migrantische und geflüchtete Frauen*, von Wohnungslosigkeit oder Armut betroffene Frauen*, Alleinerziehende
Vor allem in den Bereichen der Schutzunterkünfte und in Bezug auf vulnerable Zielgruppen bestehen in der Landeshauptstadt weiterhin große Lücken, die dringend geschlossen werden müssen. Auch die Bearbeitung von Themen außerhalb der häuslichen Gewalt, wie digitale Gewalt, körperliche/ sexualisierte Gewalt im öffentlichen Raum, Zwangsheirat und Genitalverstümmelung, können von der aktuell bestehenden halben Stelle nicht im Ansatz geleistet werden.
Besonders in Hinblick auf das 2032 bundesweit in Kraft tretende Gewaltschutzgesetz, dass zu einem flächendeckenden, bedarfsgerechten Hilfesystem VERPFLICHTET, ist die strukturelle Etablierung einer weiteren Stelle für genau diese Umsetzung unabdingbar.
Wir fordern, dass die Landeshauptstadt Stuttgart die Ernsthaftigkeit des Themas anerkennt, mit gutem Beispiel in Hinblick auf die Erfüllung des Gewaltschutzgesetzes vorausgeht und somit die Schaffung der neuen Stelle unterstützt.
Kosten:
ErgebnisHH FinanzHH
2026: 46.750€ 2026:
2027: 46.750€ 2027:
2028: 46.750€ 2028:
2029: 46.750€ 2029:
2030: 46.750€ 2030:
Teilhaushalt:
810 – Bürgermeisteramt, Abteilung für Chancengleichheit

