Wir beantragen:
- Eine trägerübergreifende Erhöhung des Zuschusses für die Fachberatungsstellen und Tagesstätten der Wohnungsnotfallhilfe der Träger Ambulante Hilfe e. V., Caritasverband für Stuttgart e. V., Evangelische Gesellschaft Stuttgart e. V., Sozialdienst katholischer Frauen e. V. und Sozialberatung Stuttgart e. V. zu bewilligen und zur Verbesserung der bestehenden Förderung Mittel i.H.v. 309.200 EUR/ Jahr zur Verfügung zu stellen.
Begründung:
Die derzeitige Finanzierung der Fachberatungsstellen und Tagesstätten der Wohnungsnotfallhilfe basiert auf den Beschlüssen zur Umsetzung der örtlichen/überörtlichen Zuständigkeiten aus dem Jahr 2001. Die Grundlage für die Betriebskostenzuschüsse der Tagesstätte sind die Beschlüsse des Sozialausschusses und Jugendhilfeausschusses aus den Jahren 1995 und 2001. (GRDrs 617/1995 und 546/2001). Insbesondere die Sachkostenpauschalen wurden seit 2014 nicht mehr angepasst, obwohl die laufenden Betriebs- und Infrastrukturkosten seither deutlich gestiegen sind.
Zudem haben sich die Anforderungen an die Einrichtungen erhöht – sowohl durch komplexere Bedarfe der Nutzer*innen als auch durch steigende Fallzahlen. Die bisherige Finanzierung deckt diese Entwicklungen nicht mehr ab.
Mit der Bewilligung des trägerübergreifenden Antrags werden in Anlehnung an das Städtische Rundschreiben „Kosten eines Arbeitsplatzes“ die Personal- und Sachkostenpauschelen für Fachkräfte in den Fachberatungsstellen um 1.323 EUR/VZÄ/Jahr, für Fachkräfte in den Tagesstätten um 6.591 EUR/VZÄ/Jahr und für die Wirtschaftskräfte in Tagesstätten um 14.636 EUR/VZÄ/Jahr angehoben. Darüber hinaus werden erstmals 50 % der Betriebskosten (Miete, Mietnebenkosten und Reinigungskosten) der Fachberatungsstellen sowie eine 60% Ausbildungspauschale für Duale Student*nnen übernommen. Die Erhöhung des Zuschusses stellt eine überfällige Anpassung an die in den letzten Jahren gestiegenen Kosten dar und sichert den Bestand sowie die Qualität der Angebote langfristig.
Kosten:
ErgebnisHH FinanzHH
2026: 309200€ 2026:
2027: 309.200 € 2027:
2028: 309.200€ 2028:
2029: 309.200€ 2029:
2030: 309.200€ 2030:
Teilhaushalt: 500 Amt für Soziales und Teilhabe

