Mehr Personal für GPZ

Wir beantragen:

0,5 VZÄ Leitungsanteile pro Gemeindepsychiatrisches Zentrum (GPZ).

Begründung:

Die (Gemeindepsychiatrischen Zentren) GPZ arbeiten als gemeindepsychiatrische, niedrigschwellige Angebote im Vor- und Umfeld der Eingliederungshilfe (SGB IX) und bieten für Menschen mit psychischer Erkrankung den Vorteil, dass der Zugang zu Hilfen ohne Antragstellung möglich ist.

Die Erweiterung der Funktionsbereiche der GPZ wurde in Stuttgart seit 2004 sukzessive und bedarfsgerecht ausgebaut. Dies betrifft die geförderten Funktionsbereiche und die ergänzenden Funktionsbereiche der GPZ.

Die Zentren bestehen mittlerweile aus 20-25 Mitarbeitenden. Hinzu kommt, dass die Arbeit im Schnittstellenbereich zur Wohnungsnotfallhilfe, Suchthilfe, Jugendhilfe und die Arbeit mit geflüchteten Menschen immer mehr Raum einnimmt und zusätzliche Kapazitäten in der Koordination erfordert.

Um die Gesamtkoordination der verschiedenen Bausteine innerhalb der GPZ zu gewährleisten, sind inzwischen Leitungsanteile erforderlich, die es bislang nicht gibt. Lediglich für den Funktionsbereich Sozialpsychiatrischen Dienst (SpDi) gibt es einen ausgewiesenen Leitungsanteil.

Mit den beantragten Leitungsanteilen soll die Gesamtsteuerung und Vernetzung der GPZ in ihrem Sozialraum erreicht werden. Auch die Sicherstellung bzw. Umsetzung der Versorgungsverpflichtung sowie die Koordination und Steuerung der GPZ(-Funktionsbereiche) untereinander soll verbessert sowie die Vernetzung zu angrenzenden Hilfesystemen ausgebaut und intensiviert werden.

Der Gesamtmittelbedarf beträgt rund 444.000 EUR/ Jahr. Dieser verteilt sich wie folgt:  Evangelische Gesellschaft e.V. 149.248 EUR, Caritasverband 96.137 EUR und Klinikum Stuttgart 198.627 EUR.

Kosten:

ErgebnisHH                                       FinanzHH

2026:   444 000€                                 2026:

2027:   444 000€                                2027:

2028:   444 000€                                 2028:

2029:   444 000€                                 2029:

2030:   444 000€                                 2030:

Teilhaushalt: 500

Teilen