Kindersprechstunde in Gemeinschaftsunterkünften

Wir beantragen:

Haushaltsmittel zur Fortführung der Finanzierung von Kindersprechstunden.

Begründung:

Die Kindersprechstunde wurde im Haushalt 2022/2023 für vier Jahre bewilligt (GRDrs 149/2022) und zielt insbesondere auf die nachhaltige Beteiligung von Kindern und Jugendlichen in Not- und Gemeinschaftsunterkünften ab. In nach spezifischen Kriterien ausgewählten Unterkünften sind Koordinator*innen spezifisch vor Ort, um die Beteiligung der Kinder und Jugendlichen zu fördern. So ist der Einsatz der Kindersprechstunde beispielsweise in Unterkünften mit geringer Anbindung an sozialräumliche Angebote der Kinder- und Jugendarbeit oder eines allgemeinen Mangels an Angeboten besonders wichtig. In Einzelgesprächen und Kleingruppen werden Kinder und Jugendliche im Alter von 6-14 Jahren beteiligt und gestärkt.

Zudem leistet die Kindersprechstunde einen wichtigen Beitrag zur Realisierung der UN-Kinderrechtskonvention, zu deren Einhaltung sich der Gemeinderat mit dem Beschluss – 2 – der Aktionspläne Kinder- und Jugendfreundliche Kommune (GRDrs 1510/2019 und 134/2024) verpflichtet hat.

Wir unterstützen das Vorhaben, dass pro Träger der Wohlfahrtspflege (insgesamt 8 Träger) 0,5 VZÄ für die Kindersprechstunde zur Verfügung stehen, um das Angebot dem Bedarf angemessen in den vielfältigen Not- und Gemeinschaftsunterkünften anbieten zu können. Dabei werden alle Träger, die in der Betreuung der Unterkünfte in Stuttgart aktiv sind, mit Stellenanteilen berücksichtigt.

Der Gesamtmittelbedarf beträgt 175.000 EUR/Jahr

Kosten:

ErgebnisHH                                       FinanzHH

2026:   175 000€                                 2026:

2027:   175 000€                               2027:

2028:   175 000€                                 2028:

2029:   175 000€                                 2029:

2030:   175 000€                                  2030:

Teilhaushalt: 500

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