Erfrierungsschutz für Kinder und Familien

Wir beantragen:

  • Die Weiterbewilligung des Erfrierungsschutzes für Kinder und Familien in voller Höhe. Dafür werden für den Doppelthaushalt 2026/2027 insgesamt 635.000 Euro benötigt

Begründung:

Seit 2023 gibt es in den Wintermonaten einen Erfrierungs-Schutz für Kinder. Hier werden obdachlose Familien aufgenommen, die keinen Anspruch auf Sozialleitungen haben. Angesichts des hohen Bedarfs an diesem Angebot und einem zunächst kleinen Bestandsgebäude (15 Plätze), wurde bereits ab Frühjahr 2024 mittlerweile erfolgreich nach einem neuen Gebäude gesucht, welches jetzt 56 Plätze bietet. Aus dem Geschäftsbericht des Amts für Soziales und Teilhabe ist der hohe Bedarf bereits im ersten Winter des Angebots ersichtlich: Insgesamt 52 Personen benötigten von 28.12.2023 bis 30.04.2024 einen Erfrierungs-Schutz. Darunter waren 10 Kinder unter 4 Jahre, 9 Kinder zwischen 5 und 10 Jahre sowie 10 Kinder zwischen 11 und 17 Jahre.

Sowohl das Fehlen von Wohnraum als auch die Situation von Kindern in Wohnungslosigkeit ohne Zugang zu Bildung stellen keine kindgerechten Bedingungen zum Aufwachsen dar. Hinzu kommt eine zunehmende Verelendung von Kindern und ihren Eltern je länger diese Lebensbedingungen anhalten. Notübernachtungsangebote für akut obdachlose Erwachsene sind nicht kindgerecht und nicht geeignet für eine Unterbringung von Familien mit Kindern.

Angesichts der nachgewiesenen Bedarfe an einem Erfrierungsschutz für Kinder und Familien sowie das Fehlen an alternativen Angeboten, sehen wir das vollumfängliche Fortführen des Angebots für unabdingbar. Es darf nicht an den schwächsten unserer Gesellschaft gekürzt werden. Besonders Kinder und Jugendliche müssen – vor dem Hintergrund der UN-Kinderrechtskonvention und aufgrund der §§ 1 und 3 Polizeigesetz (PolG) mit der abgeleiteten Verpflichtung zur ordnungsrechtlichen Unterbringung – unter einem besonderen Schutz stehen!

Kosten:

ErgebnisHH                           FinanzHH

2026:   263000 €                     2026:

2027:   372000€                     2027:

2028:   372.000€                     2028:

2029:   372.000€                     2029:

2030:   372.000€                     2030:

Teilhaushalt: 500 Amt für Soziales und Teilhabe

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