Stellenerhöhung für das autonome Frauenhaus Frauen helfen Frauen e.V. Stutt-gart

Wir beantragen:

  • Die Erhöhung des Zuschusses für Personal im autonomen Frauenhaus Frauen helfen Frauen e.V. Stuttgart für 1,3 VZÄ im Rahmen der Istanbul Konvention zur bedarfsgerechten Stellenausstattung

Begründung:

Mit dem Rang eines Bundesgesetzes nimmt die Umsetzung und Erfüllung der Istanbul-Konvention für Schutz vor Gewalt von Frauen* eine wichtige Rolle ein. Das autonome Frauenhaus Frauen helfen Frauen e.V. Stuttgart leistet seit über 40 Jahre wichtige Arbeit in ihren Beratungsstellen, ihrem Frauenhaus und in der Präventionsarbeit. In den letzten Jahren stiegen die Fallzahlen von häuslicher Gewalt in Stuttgart (2022/ 1.333 Fälle zu 2024/ 1540 Fälle) mit einer weitaus höheren Dunkelziffer. In der Statistik nicht mit aufgenommen sind Fälle von sexueller Belästigung in der Öffentlichkeit, digitale Gewalt oder andere Formen der (sexualisierten) Gewalt an Frauen*. Angesichts dieser steigenden Bedarfe für Frauen* an Beratung und Plätzen in Frauenhäusern, benötigt der Verein Frauen helfen Frauen* dringend eine personelle Aufstockung, um diesen Bedarfen gerecht werden zu können. Andernfalls können Frauen* nicht bedarfsgerecht beraten und aufgenommen werden. Besonders in einer vulnerablen Lebenslage, in der mitunter die psychische und körperliche Unversehrtheit gefährdet wurde oder gefährdet ist, kann nur mit einem gut aufgestellten Personal aufgefangen und entgegengewirkt werden.

Kosten:

ErgebnisHH                           FinanzHH

2026:   119000€                      2026:

2027:   119.000€                     2027:

2028:   119.000€                     2028:

2029:   119.000€                     2029:

2030:   119.000€                     2030:

Teilhaushalt:

500 Amt für Soziales und Teilhabe

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