Wir beantragen:
- Dass der Auszahlungsbetrag aus dem Gemeinsamen Fonds für Mitarbeitende der Landeshauptstadt Stuttgart ab dem Haushaltsjahr 2026 dauerhaft auf 30 Euro pro Person festgesetzt wird. Zusätzlich werden jährlich 340.000€ benötigt.
Begründung:
Wertschätzung, Zusammenhalt und eine lebendige Organisationskultur sind die Grundpfeiler einer leistungsfähigen und motivierten Stadtverwaltung. Seit Mitte der 1990er Jahre leistet der „Gemeinsame Fonds“ hierzu einen maßgeblichen Beitrag: Er fördert die sozialen und kulturellen Interessen der Mitarbeitenden und ermöglicht Gemeinschaftsveranstaltungen, die das Wir-Gefühl stärken und die Identifikation mit der Landeshauptstadt Stuttgart fördern.
Gerade vor dem Hintergrund verschiedener Arbeitsmodelle, wie dem mobilen Arbeiten, gewinnen gezielte Maßnahmen zur Förderung des Miteinanders und der internen Kommunikation weiter an Bedeutung. Während der persönliche Austausch „über den Flur“ heute seltener stattfindet, bleibt das Bedürfnis nach direktem, gemeinschaftlichem Erleben unverändert hoch. Der „Gemeinsame Fonds“ bietet hier einen bewährten Rahmen, um den sozialen Zusammenhalt und die Zusammenarbeit auch unter veränderten Arbeitsbedingungen zu stärken.
Vom Gemeinderat wurde beschlossen, den Auszahlungsbetrag des Gemeinsamen Fonds im Jahr 2022 von 10 Euro auf 30 Euro pro Person zu erhöhen. Diese Erhöhung wurde auch für die Jahre 2023 bis 2025 fortgeschrieben und hat sich als wirkungsvolle Maßnahme erwiesen: Die Ämter und Eigenbetriebe konnten vielfältigere Gemeinschaftsveranstaltungen realisieren, was durch zahlreiche positive Rückmeldungen aus der Belegschaft bestätigt wird. Die Maßnahme wird von den Mitarbeitenden sehr geschätzt und trägt nachweislich zur Stärkung der internen Kommunikation, der Zusammenarbeit und der Arbeitgeberattraktivität bei.
Um diese erfolgreiche Entwicklung nachhaltig zu sichern, ist es notwendig, den erhöhten Auszahlungsbetrag von 30 Euro pro Person dauerhaft zu verstetigen.
Kosten:
ErgebnisHH FinanzHH
2026: 340000 2026:
2027: 340.000 2027:
2028: 340.000 2028:
2029: 340.000 2029:
2030: 340.000 2030:
Teilhaushalt: 100 Haupt- und Personalamt

