Wir beantragen:
- Die von der Verwaltungsspitze geplante Einsparung von jährlich 500 000 Euro für die gesetzliche Pflichtaufgabe barrierefreie Bushaltestellen wird nicht umgesetzt. Der Umbau hin zur Barrierefreiheit wird forciert und umgehend abgeschlossen.
 
Begründung:
Die Pauschale für barrierefreie Bushaltestellen soll in den Jahren 2026 und 2027 um jeweils 500 000 Euro reduziert werden. Das Tiefbauamt begründet die Reduzierung des Budgets in der Mitteilungsvorlage 0983/2025 MV wie folgt: „Budget wird erst in Folgejahren benötigt“. Dabei ignoriert die Verwaltungsspitze, dass es sich hier um eine gesetzliche Pflichtaufgabe handelt. Das Personenbeförderungsgesetz (PBefG) hat nach § 8 Abs. 3 Satz 3 eine klare Vorgabe formuliert: „Der Nahverkehrsplan hat die Belange der in ihrer Mobilität oder sensorisch eingeschränkten Menschen mit dem Ziel zu berücksichtigen, für die Nutzung des öffentlichen Personennahverkehrs bis zum 1. Januar 2022 eine vollständige Barrierefreiheit zu erreichen.“ Da Stuttgart dieser gesetzlichen Vorgabe bereits seit fast vier Jahren hinterherhinkt, kann man das Budget jetzt nicht einfach mit der lapidaren Begründung nahezu halbieren, man benötige das Budget erst in den Folgejahren.
Die notwendigen Personal- und Sachmittel müssen jetzt bereitgestellt werden, damit diese gesetzliche Pflichtaufgabe zumindest innerhalb der nächsten drei Jahre umgesetzt werden kann. Ein weiteres Verzögern bei diesen Pflichtaufgaben ist nicht akzeptabel.
Kosten:
ErgebnisHH FinanzHH
2026: 500 000 € 2026:
2027: 500 000 € 2027:
2028: 2028:
2029: 2029:
2030: 2030:
Teilhaushalt:
660 Tiefbauamt

			
			
	