Wir beantragen:
- Die Anwohner*innen-Parkgebühren werden in folgenden Schritten erhöht: Stufe 1: 10 Euro pro Monat (SUV: 20), Stufe 2: 15 Euro pro Monat (SUV 30). Das Tübinger Modell soll innerhalb der nächsten drei Jahre umgesetzt sein.
 - Das Parkraummanagement wird in den kommenden fünf Jahren auf die gesamte Fläche der Stadt Stuttgart ausgeweitet.
 - Die dadurch eingenommenen Gelder werden für folgendes Vorhaben verwendet: Kinder von 0 bis einschließlich 14 Jahre fahren in der Zone 1 des VVS künftig kostenfrei und ohne Ticket.
 
Begründung:
30,70 Euro – das war lange Zeit der gesetzlich vorgeschriebene Betrag der die Obergrenze für einen Anwohner*innenparkausweis pro Jahr. Zwischenzeitlich gibt es eine neue Gesetzeslage, die es den Städten und Gemeinden erlaubt, deutlich höhere Parkgebühren zu erheben. Die Stadt Tübingen hat mit Wirkung zum Dezember 2024 beschlossen, die Jahresgebühr für einen Anwohner:innenparkausweis auf 240 Euro zu erhöhen. Schwere Fahrzeuge (z.B. SUV) zahlen in Tübingen 300 Euro). Inhaber*innen von BonusCard bezahlen jeweils 50% weniger. Im Gegenzug bezuschusst die Stadt Tübingen alle Bewhoner:innen, die ein Deutschlandticket haben mit monatlich 15 Euro.
Zudem wollen wir wissen, wie lange es dauert, bis das Parkraummanagement stadtweit umgesetzt werden kann. Nach der Novelle der Straßenverkehrsordnung (StVO) sind die Anforderungen für das Anwohner*innenparken gesunken – damit sollte eine Ausweitung des Parkraummanagement auf die gesamte Stadt zügiger vonstatten gehen.
Die Einnahmen sollen dafür verwendet werden, dass Kinder zwischen 0 und 14 Jahren zukünftig in der VVS-Zone 1 kostenfrei und ohne Ticket unterwegs sein können.
Kosten:
ErgebnisHH FinanzHH
2026: 2026:
2027: 2027:
2028: 2028:
2029: 2029:
2030: 2030:
Teilhaushalt:
900 Allgemeine Finanzwirtschaft

			
			
	