Katzenschutzverordnung endlich konsequent umsetzen!

Wir beantragen:

Wir beantragen einen Bericht im zuständigen Ausschuss im Herbst 2025:

  1. Die Verwaltung wird beauftragt einen Bericht zum aktuellen Stand der Katzenschutzverordnung in Stuttgart, im zuständigen Ausschuss vorzustellen und folgende Punkte zu beantworten:
  2. Mit welcher Priorität wird die Katzenschutzverordnung aktuell bearbeitet?
  3. Wann wird die Katzenschutzverordnung voraussichtlich fertiggestellt?
  4. Ein Vertreter / eine Vertreterin der Katzenhilfe Stuttgart e.V. nimmt Stellung zum Vorhaben einer Katzenschutzverordnung

Begründung:

Bereits am 29. Januar 2021 haben wir die „Einführung einer Katzenschutzverordnung in Stuttgart“ (Antrag Nr. 32/2021) beantragt.  Auf unseren Antrag folgte am 4. Februar 2022 die Antwort der Verwaltungsspitze: „Zusammenfassend ist festzustellen, dass die Einführung einer Katzenschutzverordnung mit einem Kastriergebot für freilaufende Katzen für die Katzenpopulation in Stuttgart keine Veränderung bringen würde, diese Katzenschutzverordnung aufgrund mangelnder Datenbanken nicht zu kontrollieren wäre und in Brennpunkten, an denen es durch ein entsprechendes Futterangebot und freilebenden Katzen zu Problemen kommt, lokale Lösungen möglich wären. Aufgrund der obigen Ausführungen und des nicht erkennbaren „Mehrwertes“ sieht die Stadtverwaltung aktuell von der Einführung einer Katzenschutzverordnung ab.

726 Tage später, am 31.1.2024 gab die Verwaltungsspitze einen ganz anderen Tenor zu Protokoll: „Gemeinsam mit der Katzenhilfe Stuttgart e.V., dem Tierschutzverein Stuttgart und Umgebung e.V. und dem Tiernotdienst beim Städtischen Vollzugsdienst werden die erforderlichen Daten seit Herbst 2023 erhoben. Die Fachbehörde (Untere Tierschutzbehörde) führt die erhobenen Daten, wie Zahl der entlaufenen/freilebenden Katzen und vorliegende Kastration/Kennzeichnung, zusammen. 2. Auf Grundlage der bis Ende 2024 erhobenen Daten wird die Verwaltung prüfen, ob eine Katzenschutzverordnung erforderlich ist. In jedem Fall wird eine Abstimmung mit den Beteiligten erfolgen.“

Ohne erkennbare Änderung der Sachlage wurde auf einmal eine Prüfung einer Einführung einer Katzenschutzverordnung von Seiten der Verwaltungsspitze gesehen. Seitdem geschah aber erneut monatelang nichts. Das muss sich jetzt ändern.

Aus unserer Sicht sprechen mehrere Aspekte für die Einführung einer Katzenschutzverordnung:

  1. Rechtliches

Das Tierschutzgesetz (§ 1) verpflichtet dazu, Tiere vor vermeidbarem Leid zu bewahren. Unkontrollierte Vermehrung führt zu verwilderten Katzen, die oft unter Hunger, Krankheiten und hoher Sterblichkeit leiden. Durch die Kastrationspflicht kann Stuttgart dieser Verantwortung nachkommen und gleichzeitig § 13b Tierschutzgesetz (kommunale Regelungsbefugnis) nutzen, um effektiv gegen das Problem vorzugehen. Andere Städte in Baden-Württemberg wie Heilbronn, Karlsruhe, Mannheim und Pforzheim, aber auch Nachbarn aus der Region wie Esslingen, Göppingen, Renningen, Rottweil, Winnenden und viele weitere berufen sich bereits auf diese Gesetzeslage und schaffen es eine Katzenschutzverordnung konsequent für alle Einwohner*innen der Stadt umzusetzen.

  1. Tierleid

Freilebende Katzen vermehren sich unkontrolliert – eine einzige Katze kann theoretisch in 10 Jahren bis zu 200 Millionen Nachkommen entstehen lassen [Q1]. Die Folge sind elend verhungernde oder kranke Tiere, die in Tierheimen oder durch ehrenamtliche Pflegestellen aufgefangen werden müssen. Kastrationen unterbrechen diesen Teufelskreis und verbessern das Leben der Katzen nachhaltig. Verwilderte Katzen können außerdem lokal eine Belastung für die Fauna (z. B. Vogelbestände) darstellen. Eine geregelte Population durch Kastration minimiert diese Konflikte, ohne auf tierschutzfeindliche Maßnahmen wie Tötungen zurückgreifen zu müssen.

  1. Finanzielles

Die Versorgung herrenloser Katzen verursacht hohe Kosten für die lokalen Tierschutzvereine und somit auch für die Stadt. Mit lediglich 0,88€ pro Stuttgarter Einwohner*in kommt das Tierheim in Botnang schon heute nicht auf eine Deckung ihrer laufenden Kosten. Eine Katzenschutzverordnung und damit eine schnelle Kastration von Freigängerkatzen stellt eine Investition in die Zukunft der Tierschutzstadt-Stuttgart dar und schont die Ausgaben des Haushalts langfristig deutlich.

  1. Entlastung Ehrenamtlicher

2023 hat die Katzenhilfe Stuttgart allein 483 Katzen in Stuttgart und näherem Umland gefangen. 481 Katzen wurden von der Katzenhilfe im selben Jahr kastriert. (Zahlen 2024) Dutzende Ehrenamtliche in Stuttgart setzen sich Woche für Woche für den Schutz von Katzen ein, obwohl dies als kommunale Pflichtaufgabe gesehen werden sollte. Die Fördergelder für die Vereine sind zwar hoch, dennoch keineswegs ausreichend, um die laufenden Kosten und erst recht nicht die Kastrationskosten zu decken. Auch um lokale Tierschutzvereine zu entlasten braucht es schnellstmöglich eine Katzenschutzverordnung.

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