Sprachkurse erhalten: Für mehr Perspektiven und Teilhabe von Migrant*innen

Wir beantragen:

  • Dass die Stadt Stuttgart die Finanzierung der vom BAMF gestoppten freiwilligen Sprachkurse für Migrant*innen übernimmt. Finanziert werden soll dies aus den für die neue Schleyerhalle im Doppelhaushalt 2026/27 festgesetzten 45 Millionen Euro.

 

Begründung:

Der Zulassungsstopp für die Integrationskurse des Bundesamts für Migration und Teilhabe (BAMF) bremst die Arbeitsmarktintegration und gesellschaftliche Teilhabe tausender Menschen massiv aus. Der Integrationskurs besteht aus (überwiegend) Sprachkursen sowie Orientierungskursen. Letzteres thematisiert unter anderem die deutsche Kultur, Geschichte und Rechtsordnung, Demokratie und Mülltrennung. Laut OECD-Studie sind diese Kurse nachweislich wirksam und erzielen im Internationalen Vergleich gute Ergebnisse. Die Entscheidung des BAMF bedeutet konkret: Jede zweite zugewanderte Person kann ab sofort nicht mehr an einem Integrationskurs teilnehmen, das betrifft bundesweit 130.000 Menschen, und viele Migrant*innen in Stuttgart. Darunter fallen Unionsbürger*innen, Geflüchtete aus der Ukraine (nach §24 AufenthG), Menschen mit Aufenthaltserlaubnis nach §25 Abs. 5 AufenthG, Asylsuchende mit Aufenthaltsgestattung und Personen mit Ermessungserduldung nach §60a Abs.2 S.3 AufenthG. Es wird mehr als deutlich, wie gravierend die Folgen dieser Maßnahmen sind. Denn der Zugang zu Sprach- und Integrationskursen ist die Grundvoraussetzung für erfolgreiche Integration. Ohne ausreichend Sprachkenntnissen ist der Zugang zum Arbeits- und Wohnungsmarkt massiv erschwert und führt zu einer unnötigen Abhängigkeit von unterstützenden Leistungen. Ein Mangel an deutschen Sprachkenntnissen verhindert die Teilhabe und Selbstwirksamkeit innerhalb der Gesellschaft wie beispielsweise bei Anträgen, Beratungen, im Kontakt mit Schulen und Behörden.

Außerdem sind nach dem Aufenthaltsgesetz Sprachkenntnisse oft Voraussetzung für einen Aufenthaltstitel, wie beispielsweise bei der Niederlassungserlaubnis ein Sprachniveau von B1 nachgewiesen werden muss (S9 Abs.2 Nr.7 AufenthG). Der Spracherwerb wird in Entscheidungen um eine Aufenthaltserlaubnis oder einen Aufenthaltstitel als ein Indikator für gelungenen Integration betrachtet. Kann dieser Aspekt von Migrant*innen nicht mehr erfüllt werden, da sie keine Möglichkeit mehr haben einen Sprachkurs zu besuchen, wird das in einigen Fällen direkte Auswirkungen auf ihre Aufenthaltserlaubnis haben. Das ist nicht tragbar!

Angesichts einer schwierigen Finanzlage kann auch die Stadt Stuttgart nicht einfach die bisher vom BAMF geförderten Integrationskurse für Stuttgart finanzieren. Daher schlagen wir vor, die für das Luxusprojekt Neubau Schleyerhalle im Doppelhaushalt 2026/27 vorgesehenen 45 Millionen umzuverteilen und damit die Integrationskurse für Migrant*innen in Stuttgart weiterhin zu ermöglichen. Die Zahlen an neu Zugewanderten sinkt in Stuttgart stetig, daher sollten sich die Kostenübernahmen der Integrationskurse für die Stadt überschaubar halten.

Eine starke Integrationsstruktur stärkt in jeder Hinsicht die Gesellschaft: Migrant*innen können sich schneller und selbstwirksam ein eigenständiges Leben aufbauen, dem Fachkräftemangel kann entgegengewirkt werden und gesellschaftlicher Spaltung wird vorgebeugt.

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