Wir beantragen:
- für die Zentrale Fachberatungsstelle für wohnungslose Frauen eine anteilige kommunale Förderung für den Gebäudeaufwand von 50% in Höhe von 40.750 Euro für das Jahr 2026 und 2027.
Begründung:
Der gemeinsame Antrag der Träger auf Erhöhung der kommunalen Regelförderung zur Förderung der Fachberatungsstellen und Tagesstätten sieht erstmalig eine anteilige kommunale Förderung der Mietkosten der Fachberatungsstellen vor. In Abstimmung mit dem Amt für Soziales und Teilhabe beinhaltet der Antrag eine Förderung von 50% der tatsächlichen Miet- und Mietnebenkosten sowie einen festgelegten Pauschalbetrag für Reinigung in Höhe von 80 Euro je qm² und Jahr. Zum Zeitpunkt der Antragstellung war nicht bekannt, dass die bis dato mietfreie Nutzung der Räume der zentralen Beratungsstelle für wohnungslosen Frauen zu einem abzuschließenden Mietvertrag und Mietzins umgewandelt wird. Daher wird die anteilige kommunale Förderung der Miet-, Mietnebenkosten und Reinigungskosten für die Zentralen Fachberatungsstelle für wohnungslose Frauen nun gesondert in einem Zusatzantrag gemeinsamen Abtrag der Träger beantragt. Entsprechend der aktuell tatsächlich genutzten Bürofläche der Zentralen Fachberatung für wohnungslose Frauen von insgesamt 250qm² ergeben sich Mietkosten, Mietnebenkosten und Reinigungskosten in Höhe von insgesamt 81.500 Euro.
Der gesamte Antrag der Träger auf Erhöhung der kommunalen Regelförderung zur Förderung der Fachberatungsstellen und Tagesstätten für wohnungslose Menschen sowie der Zusatzantrag auf anteilige kommunale Förderung der Mietkosten der Fachberatungsstelle für wohnungslose Frauen sind für die Träger von besonderer Bedeutung, um die Eigenmittel an den Angeboten von über 30% zu reduzieren und somit die Angebote für wohnungslose Menschen aufrecht erhalten zu können.
Kosten:
ErgebnisHH FinanzHH
2026: 20375€ 2026:
2027: 20.375 € 2027:
2028: 2028:
2029: 2029:
2030: 2030:
Teilhaushalt: 500 Amt für Soziales und Teilhabe

