Weiterfinanzierung Gebärdensprachdolmetscher*in an der Immenhofer Schule (SBBZ Hören)

Wir beantragen:

  • die Weiterfinanzierung Gebärdensprachdolmetscher*in an der Immenhofer Schule, Sonderpädagogisches Bildungs- und Beratungszentrum (SBBZ) Hören.

Begründung:

Im Rahmen des Inklusionspakets 4.0 (GRDrs 559/2023) wurde der Aufwand für Gebärdensprachdolmetschende am SBBZ Hören (jährlich 87.000 EUR befristet bis Ende 2025) beschlossen.

Die Deutsche Gebärdensprache ist für Kinder und Jugendliche mit Hörbeeinträchtigung ein barrierefreier Zugang zu Wissen und Kommunikation und somit Voraussetzung für eine umfassende Schulbildung. Diese Gebärdensprachdolmetscherin „übersetzt“ die Inhalte der Lehrkraft und die Beiträge der Schüler*innen.

Es ist nicht möglich, dass eine Lehrkraft lautsprachlichen Unterricht durchführt und gleichzeitig ihre Redebeiträge in Deutsche Gebärdensprache (DGS) dolmetscht. Für eine simultane Verwendung beider Sprachen ist mit Blick auf die unterschiedliche Grammatik von Laut- und Gebärdensprache nicht möglich. Die Übersetzung in die Gebärdensprache erfolgt immer zeitversetzt, da erst der Inhalt im Ganzen aufgenommen wird und dann übersetzt werden kann.

Gebärdensprachlich orientierte Schüler*innen sind auch bei Lehrenden mit Kenntnissen der Deutschen Gebärdensprache auf DGS-Dolmetschende angewiesen, um vollständig am Unterricht teilnehmen zu können. Deshalb braucht die Immenhofer Schule Stuttgart weiterhin Unterstützung durch ausgebildete Gebärdensprachdolmetschende.

Kosten:

ErgebnisHH                           FinanzHH

2026:   87 000 €                      2026:

2027:   87 000 €                       2027:

2028:                                       2028:

2029:                                       2029:

2030:                                        2030:

Teilhaushalt:

810 – SGI

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