Weiterbewilligung der Stuttgart-Zulage in voller Höhe

Wir beantragen:

  • Die Weiterbewilligung der Stuttgart-Zulage in voller Höhe. Dafür werden im Doppelhaushalt 2026/2027 19,8 Mio. Euro benötigt.
  • In der mittelfristigen Finanzplanung stellt die Verwaltung die notwendigen Finanzmittel in den Haushalt ein, um die Stuttgart-Zulage wie bisher dauerhaft in voller Höhe zu gewährleisten.
  • Die Stuttgart-Zulage darf nicht auf bisher gewährte Zulagen angerechnet werden.

Begründung:

Wenn die Stadt eine attraktive Arbeitgeberin sein will, muss sie ihre Beschäftigten besser bezahlen! Besonders angesichts steigender Lebenshaltungskosten in Stuttgart und explodierendem Mietspiegel ist Stuttgart als Arbeitgeberin in scharfer Konkurrenz zu anderen privaten und öffentlichen Arbeitgeber*innen. Unter diesem Druck muss die Stadt Stuttgart mit der Schaffung von guten Arbeitsbedingungen reagieren. Und nicht mit der Kürzung der Stuttgart-Zulage! Um Arbeitnehmer*innen halten und Neue gewinnen zu können, muss die Stadt Stuttgart zwingend überdurchschnittlich attraktive Konditionen beim Gehalt anbieten. Stuttgarter*innen, darunter fallen Beschäftigte genauso wie Auszubildende und Studierende, müssen es sich leisten können, in dieser überdurchschnittlich teuren Landeshauptstadt zu leben und zu wohnen. Damit sich die Beschäftigten auf die Stadt als attraktive Arbeitgeberin verlassen kann, darf diese nicht gekürzt und soll weiterhin in der ursprünglichen Höhe ausbezahlt werden.

Zudem fordern wir die Stadt Stuttgart auf, in Verhandlungen mit der Vereinten Dienstleistungsgewerkschaft (ver.di) für eine tarifierte-Stuttgart-Zulage in Verhandlungen zu gehen. Dadurch kann sich die Stadt Stuttgart als zuverlässige Arbeitgeberin attraktiv machen und ihrem eigenen Fachkräftemangel entgegenwirken.

Kosten:

ErgebnisHH                           FinanzHH

2026:   7.900                          2026:

2027:   11.900                         2027:

2028:                                      2028:

2029:                                      2029:

2030:                                      2030:

Teilhaushalt: 100

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