Wir beantragen:
- den Erhalt der geplanten Gelder für die Taubenprojekte im Amt für öffentliche Ordnung in Höhe von 152.000 EUR/Jahr im Doppelhaushalt 2026/27
 
Begründung:
Der Taubenschutz ist kommunale Pflichtaufgabe.
Die Erläuterung, die sich in der Ämtervorlage vorfindet, ist höchst widersprüchlich.
Sie besagt „Ziel ist die Regulierung des Taubenbestandes“. Dieses Ziel ist nur über 2 Wege zu erreichen:
1. Den Erhalt der Betriebskosten, um über die zentralisierten Taubenschläge die Population zu regulieren
- Die rechtswidrige Tötung der Tiere
 
Letzteres wurde bereits in Limburg durch einen Rechtsstreit im letzten Jahr als gesetzeswidrig erklärt und würde auch unabhängig von ethisch-moralischer Verantwortung gegenüber den Tieren große Kosten und medialen Aufruhr verursachen.
Wir sehen Tauben und alle anderen Lebewesen in unserer Stadt ebenfalls als Stuttgarter:innen an und möchten aktiv an der Regulierung des Taubenbestandes mitwirken.
Hierfür ist aus unserer Sicht der Erhalt der Gelder unabdingbar.
Die Streichung dieser Projektgelder würde am Ende nicht nur deutliche Mehrkosten für die AWS und höhere Reinigungskosten im generellen verursachen, die Streichung würde ebenfalls den Tierschutz in der Landeshauptstadt immens ausbremsen und den Tieren das Leben extrem verschlimmern.
Hierzu liegt ebenfalls eine fachliche Stellungnahme von Menschen für Tierrechte Baden-Württemberg e.V. vor:
Das betreute Stadttaubenmanagement ist aus stadtökologischer und tierschutzfachlicher Sicht die einzige nachhaltige Methode, um die Population kontrolliert, hygienisch und konfliktarm zu regulieren.
Wird das Projekt reduziert oder beendet, verlagert sich die Brutaktivität erfahrungsgemäß in unzugängliche Gebäudebereiche wie Dachrinnen, Brücken und Vorsprünge. Dadurch entstehen zunehmende Verschmutzungen und höhere Reinigungsaufwände, wie aus kommunalen Erfahrungsberichten anderer Städte (u. a. München, Augsburg, Düsseldorf) bekannt ist. Gleichzeitig entfällt das einzige wirksame Instrument, um die Bestände tierschutzgerecht und planbar zu steuern.
Wissenschaftlich belegt ist, dass Stadttaubenpopulationen stark ortstreu sind und kaum Austausch zwischen Städten oder Stadtteilen stattfindet (Jacob et al., 2014). Dadurch kann der Bestand nicht durch natürliche Abwanderung reguliert werden. Eine dauerhafte Kontrolle ist ausschließlich über lokal betreute Schläge mit systematischem Eiaustausch möglich.
Tiermedizinische und tierschutzrechtliche Stellungnahmen (von Loeper 2025; König & Stubenbord 2021) unterstreichen, dass solche Programme Leid, Verletzungen und unkontrollierte Fortpflanzung verhindern und zugleich Rechtssicherheit für die Kommune schaffen, da sie dem Staatsziel Tierschutz nach Artikel 20a GG entsprechen.
Das betreute Taubenmanagement schützt somit langfristig sowohl die Tiere als auch die städtische Infrastruktur und sorgt für gesellschaftliche Akzeptanz. Die geplante Mittelkürzung gefährdet ein funktionierendes, tierschutzgerechtes und wirtschaftlich sinnvolles Konzept, das bundesweit als Modell guter Praxis gilt.
Julia Thielert, M.Sc. Animal Welfare Science
Menschen für Tierrechte Baden-Württemberg e.V. Quellen:
Jacob et al., 2014 Jacob, J., Hauser, M., & Lutz, W. (2014).
The geographic scale of genetic differentiation in the feral pigeon (Columba livia): implications for management. Online abrufbar: https://folia.unifr.ch/unifr/documents/304177
von Loeper, E. (2025) von Loeper, E. (2025).
Juristische Stellungnahme: Zur Notfütterung und Nottränkung von Stadttauben – rechtliche Verpflichtungen, tiermedizinische Konsequenzen und rechtsethische Erfordernisse.
Online abrufbar: https://eisenhart-von-loeper.de/wp-content/uploads/2025/05/Dr_vLoeper_Notfuetterung_und_Nottraenkung_von_Stadttauben_2025-05-02.pdf
König, M. & Stubenbord, J. (2021) König, M. & Stubenbord, J. (2021).
Stellungnahme der Sprecher der Landestierschutzbeauftragten Deutschlands zur Veröffentlichung des Umweltbundesamtes zu „Maßnahmen zur Taubenvergrämung“.
Online abrufbar: https://eisenhart-von-loeper.de/wp-content/uploads/2025/04/MarcoKoenig.pdf
Kosten:
ErgebnisHH FinanzHH
2026: 152000€ 2026:
2027: 152.000€ 2027:
2028: 152.000€ 2028:
2029: 152.000€ 2029:
2030: 152.000€ 2030:
Teilhaushalt:
Teilhaushalt: 320 – Amt für öffentliche Ordnung: Bericht zu Budgets und Stellen

			
			
	