Wir beantragen:
Entfristung
Kosten:
ErgebnisHH FinanzHH
2026: 150000 EUR 2026:
2027: 150.000 EUR 2027:
2028: 150.000 EUR 2028:
2029: 150.000 EUR 2029:
2030: 150.000 EUR 2030:
Teilhaushalt: Kultur
Begründung:
Die Ausstellungsgrundvergütung wurde im Doppelhaushalt 2022/23 befristet beschlossen und war ein wichtiger Schritt in Richtung auskömmliche Finanzierung von Kunstschaffenden. Denn seither konnten Bildende Künstler*innen für Ausstellungen in städtisch geförderten Einrichtungen eine Vergütung erhalten, die je nach Art der Ausstellung zwischen 100 und 1.550 EUR lag. Ein Wegfall der AGV wäre ein sozialer Rückschritt und würde die oft prekäre Lage der Kunstschaffenden wieder verschärfen. Auch hätte sie negative Auswirkungen auf das kulturelle Angebot im Bereich Bildende Kunst.

