Wir beantragen:
Die Schaffung von Stellen im Umfang von 7,3 VZK, EG6 für die öPR-Geschäftsstellen
Begründung:
Ein örtlicher Personalrat braucht Mitarbeiter*innen, weil nur so die Interessen der Belegschaft wirksam vertreten werden können. Mitarbeiter*innen im öPR stellen sicher, dass die Anliegen der Beschäftigten gegenüber der Landeshauptstadt gut vertreten und umgesetzt werden.
Kosten:
ErgebnisHH FinanzHH
2026: 2026:
2027: 2027:
2028: 2028:
2029: 2029:
2030: 2030:
Teilhaushalt: 900 allgemeine Finanzwirtschaft

