Schulstandort Lindenschulviertel: Kinobauer-Areal in Stuttgart Untertürkheim muss den Schulen schnell zur Verfügung stehen

Wir beantragen:

  • für den Schulstandort im Lindenschulviertel das Kinobauer-Areal in Stuttgart Untertürkheim so zu entwickeln, dass der ursprünglich anvisierte Baubeginn 2028 starten kann und damit der Linden-Realschule und dem Wirttemberg-Gymnasium dringend notwendige Klassenzimmer zur Verfügung stehen.
  • die Verwaltung teilt entsprechende Mittelbedarfe mit, da aus den Tabellen nicht alle Zahlen hervorgehen
  • die nötigen finanziellen Mittel finden Eingang im Haushalt.

Begründung:

Die Stadt Stuttgart erwarb kürzlich das Kinobauer-Areal, da es in den beiden Schulen im Lindenschulviertel mittlerweile sehr eng wird. Durch den baldigen Wegfall der Interimscontainer, deren Baugenehmigung im Jahr 2028 ausläuft (bevor diese Genehmigung bereits mehrmals verlängert wurde) besteht dringender Handlungsbedarf.

Eine Verlängerung der Container ist baurechtlich nicht mehr möglich. Die Substanz der Container ist desolat: sie sind nicht isoliert, so dass es im Winter sehr kalt und im Sommer sehr heiß ist, die Innenräume stinken regelrecht und es zeigt sich massiver Verfall.

Steigende Klassenzahlen in der Realschule stellen diese vor enorme Herausforderungen. Auch das Wirttemberg-Gymnasium ist auf weitere Schulräume angewiesen, auch hier müssen Klassenzimmer im Container genutzt werden. Die Schulhoffläche ist durch die Klassenzimmercontainer stark verkleinert und der Schüler:innenzahl nicht angemessen. Das geplante Auslaufen der Werkrealschule in Stuttgart Wangen birgt weitere Schüler:innenzuwanderung.

Außerdem ist die Linden-Realschule eine Startchancenschule mit entsprechenden Bedarfen durch die Zusammensetzung des umgebenden Sozialraumes, was wiederum kein Nachlassen in den baulichen Voraussetzungen für einen reibungslosen Schulbetrieb zulässt.

Durch die letzte Schulgesetzänderung haben zum SJ 2028/29 insgesamt 8-10 Klassen keinen Klassenraum mehr. Die Beschulung aller Schülerinnen und Schüler kann nicht sichergestellt werden.

Zeitgleich ist am Standort eine Flüchtlingsunterkunft geplant. Auch hier ist zu erwarten, dass Schülerinnen in der Schule aufgenommen werden müssen.

Die schulgesetzliche Änderung in Baden-Württemberg erfordert Tempo im Ausbau der Schulstandorte. Daher ist die Umsetzung der baulichen Schulerweiterung aus unserer Sicht direkt und ohne Verzögerung anzugehen.

Kosten:

ErgebnisHH                           FinanzHH

2026: 0                                   2026:

2027: 190 000 €                     2027:

2028:                                       2028:

2029:                                       2029:

2030:                                       2030:

Teilhaushalt:

400 Schulverwaltungsamt

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