Wir beantragen:
Erhöhung der institutionellen Förderung um 210.000 EUR
Bei Ablehnung durch den GR aber mindestens 37.000 EUR
Kosten:
ErgebnisHH FinanzHH
2026: 210.000 EUR 2026:
2027: 210.000 EUR 2027:
2028: 210.000 EUR 2028:
2029: 210.000 EUR 2029:
2030: 210.000 EUR 2030:
Teilhaushalt: Kultur
Begründung:
Der Betrag von 210.000 EUR wird benötigt aufgrund starker Erhöhung der Personalkosten, der Nebenkosten und zum unabddingbaren Ersatz sicherheitsrelevanter Maschinerien (Bühne & Werkstätten).
Die Kulturverwaltung schlägt eine Reduzierung der beantragten Fördersumme auf 37.000 EUR vor, womit eine vertragliche Verpflichtung der NV-Bühne gesichert werden soll: Löhne 131 TEUR Steigerung, davon rd. 37% verpflichtend, Verwaltungsvorschlag im Verhältnis 3:1 (Stadt:Land)
Sollte sich der Gemeinderat nicht für unseren weitergehenden Antrag entscheiden, beantragen wir mindestens die von der Verwaltung vorgeschlagenen 37.000 EUR.

