Schauspielbühnen

Wir beantragen:

Erhöhung der institutionellen Förderung um 210.000 EUR

Bei Ablehnung durch den GR aber mindestens 37.000 EUR

Kosten:

ErgebnisHH                           FinanzHH

2026: 210.000 EUR                           2026:

2027: 210.000 EUR                           2027:

2028: 210.000 EUR                           2028:

2029: 210.000 EUR                           2029:

2030: 210.000 EUR                           2030:

Teilhaushalt: Kultur

Begründung:

Der Betrag von 210.000 EUR wird benötigt aufgrund starker Erhöhung der Personalkosten, der Nebenkosten und zum unabddingbaren Ersatz sicherheitsrelevanter Maschinerien (Bühne & Werkstätten).

Die Kulturverwaltung schlägt eine Reduzierung der beantragten Fördersumme auf 37.000 EUR vor, womit eine vertragliche Verpflichtung der NV-Bühne gesichert werden soll: Löhne 131 TEUR Steigerung, davon rd. 37% verpflichtend, Verwaltungsvorschlag im Verhältnis 3:1 (Stadt:Land)

Sollte sich der Gemeinderat nicht für unseren weitergehenden Antrag entscheiden, beantragen wir mindestens die von der Verwaltung vorgeschlagenen 37.000 EUR.

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