Qualitätsentwicklungsfond-Fonds nicht abschmelzen

Wir beantragen:

  • den Qualitätsentwicklungsfond (QE-Fonds) nicht abzuschmelzen und aus dem Haushaltssicherungskonzept (HSK) herauszunehmen.

 Begründung:

Durch eine Einsparung im QE-Fond würden Mittel für den Förderschwerpunkt I zur Unterstützung des Übergangs Kita-Grundschule und für den Förderschwerpunkt II zur Unterstützung von kooperativen Schulentwicklungsprojekten fehlen – in beiden Fällen ein herber Verlust für wichtige Projekte, zumal die Voraussetzungen der Kinder für einen guten Übergang in die Schule zunehmend schlechter werden bzw. Ergebnisse von Bildungsanalysen weiterhin talwärts fahren.

Hier ist dringend Schulentwicklung als ein wichtiger Gelingensfaktor für eine erfolgreiche Bildungslaufbahn vonnöten.

Kosten:

ErgebnisHH                           FinanzHH

2026:   131 000 €                   2026:

2027:     60 000 €                   2027:

2028:                                       2028:

2029:                                       2029:

2030:                                       2030:

Teilhaushalt:

810 – Bürgermeisteramt, JB-BiP

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