Wir beantragen:
- Im Förderprogramm „Stuttgart für alle inklusiv“ werden keine Einsparungen getätigt.
Begründung:
Die Landeshauptstadt Stuttgart ist gesetzlich verpflichtet, die UN-Behindertenrechtskonvention (UN-BRK) umzusetzen. Dies wird durch das Rechtsgutachten der Monitoring-Stelle UN-BRK „UN-BRK kommunal“ (April 2024) bestätigt. Darin wird dargelegt, dass die Vorgaben der UN-BRK uneingeschränkt für alle staatlichen Ebenen gelten – einschließlich der Kommunen. So zählen gemäß Art. 1 Abs. 3 und Art. 20 Abs. 3 GG auch Kommunen zur staatlichen Gewalt und sind daher verpflichtet, die Rechte von Menschen mit Behinderungen zu gewährleisten. Sie haben entsprechende Maßnahmen zu ergreifen, um die Ziele der Konvention auf lokaler Ebene umzusetzen.
Das Förderprogramm „Stuttgart für alle inklusiv“ ist ein Baustein zur Umsetzung der UN-BRK und muss somit weiter finanziert werden. Die Umsetzung von Maßnahmen zur Sicherung der Menschenrechte hat Priorität.
Kosten:
ErgebnisHH FinanzHH
2026: 100 000 2026:
2027: 66 000 2027:
2028: 2028:
2029: 2029:
2030: 2030:
Teilhaushalt:
810

