Wir beantragen:
- im Förderprogramm für barrierefreies und altersgerechtes Wohnen keine Kürzungen vorzunehmen.
 - Weiterhin soll im Förderprogramm die Förderung von Menschen mit BonusCard (bisher maximal 7000 €) der Förderung von Menschen ohne BonusCard (bisher 10 000 €) mindestens gleichgestellt werden, da Menschen mit BonusCard deutlich geringere finanzielle Ressourcen haben.
 
Begründung:
Die Landeshauptstadt Stuttgart ist gesetzlich verpflichtet, die UN-Behindertenrechtskonvention (UN-BRK) umzusetzen. Dies wird durch das Rechtsgutachten der Monitoring-Stelle UN-BRK „UN-BRK kommunal“ (April 2024) bestätigt. Darin wird dargelegt, dass die Vorgaben der UN-BRK uneingeschränkt für alle staatlichen Ebenen gelten – einschließlich der Kommunen. So zählen gemäß Art. 1 Abs. 3 und Art. 20 Abs. 3 GG auch Kommunen zur staatlichen Gewalt und sind daher verpflichtet, die Rechte von Menschen mit Behinderungen zu gewährleisten. Sie haben entsprechende Maßnahmen zu ergreifen, um die Ziele der Konvention auf lokaler Ebene umzusetzen.
Altersgerechtes und barrierefreies Wohnen ist ein Baustein zur Umsetzung der UN-BRK.
Kosten:
ErgebnisHH FinanzHH
2026: 33 000 € 2026:
2027: 33 000 € 2027:
2028: 33 000 € 2028:
2029: 33 000 € 2029:
2030: 33 000 € 2030:
Teilhaushalt:
810

			
			
	